'Vor'Strafe aus diversen Registern löschen
Verfasst: 14.07.2014, 19:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner eins hat in seiner Jugend (15/16J.) einen kleinen Blödsinn angestellt (Schulserver gehackt), worauf auch eine Verurteilung folgte (keine Strafe, 2 Jahre Probezeit). Damals hieß es diese Sache würde nicht als Vorstrafe im Leumundszeugnis aufscheinen.
Nun, circa. 5 Jahre später (Probezeit seit circa. 1 Jahr abgelaufen, nichts mehr vorgefallen) würde es die Chance auf einen guten Job im IT Security Bereich geben. Da man dort auch für Ministerien etc. arbeitet, so sagten die dort, wäre es selbstverständlich wichtig ein sauberes Leumundszeugnis zu besitzen (UND: man würde da aufs genaueste durchleuchtet und da darf nichts sein).
Inwieweit könnte mir der eine Fehler meiner Jugend nun zum Problem werden bzw. kann ich dagegen etwas tun? (Vorzeitige Löschung beantragen etc.)
Was ich bislang rausgefunden habe ist, dass die Tilgungsfrist für Delikte wie das Meinige 3 Jahre beträgt. Also in circa 2 Jahre von selbst erfüllt wäre. Jedoch bin ich über § 75 StPO gestolpert worin eine Rede von 60 Jahren ist (?). In welchem Register stehen denn nun die Einträge die 60 Jahre gespeichert werden, wer kann diese sehen und ist eine vorzeitige Löschung aus diesem Register möglich?
Der Job wäre mir echt verdammt wichtig und es wäre echt schade, wenn mir der damalige Fehle nun zum Verhängnis wird.. Bitte klärt mich auf.
Weiters fand ich heraus, dass man mittels Gnadengesuch beim, glaub BMI war es, eine vorzeitige Tilgung beantragen kann. Dies entfernt mich jedoch nicht aus dem 60 Jahre Register oder?
Beste Grüße
Max
meiner eins hat in seiner Jugend (15/16J.) einen kleinen Blödsinn angestellt (Schulserver gehackt), worauf auch eine Verurteilung folgte (keine Strafe, 2 Jahre Probezeit). Damals hieß es diese Sache würde nicht als Vorstrafe im Leumundszeugnis aufscheinen.
Nun, circa. 5 Jahre später (Probezeit seit circa. 1 Jahr abgelaufen, nichts mehr vorgefallen) würde es die Chance auf einen guten Job im IT Security Bereich geben. Da man dort auch für Ministerien etc. arbeitet, so sagten die dort, wäre es selbstverständlich wichtig ein sauberes Leumundszeugnis zu besitzen (UND: man würde da aufs genaueste durchleuchtet und da darf nichts sein).
Inwieweit könnte mir der eine Fehler meiner Jugend nun zum Problem werden bzw. kann ich dagegen etwas tun? (Vorzeitige Löschung beantragen etc.)
Was ich bislang rausgefunden habe ist, dass die Tilgungsfrist für Delikte wie das Meinige 3 Jahre beträgt. Also in circa 2 Jahre von selbst erfüllt wäre. Jedoch bin ich über § 75 StPO gestolpert worin eine Rede von 60 Jahren ist (?). In welchem Register stehen denn nun die Einträge die 60 Jahre gespeichert werden, wer kann diese sehen und ist eine vorzeitige Löschung aus diesem Register möglich?
Der Job wäre mir echt verdammt wichtig und es wäre echt schade, wenn mir der damalige Fehle nun zum Verhängnis wird.. Bitte klärt mich auf.
Weiters fand ich heraus, dass man mittels Gnadengesuch beim, glaub BMI war es, eine vorzeitige Tilgung beantragen kann. Dies entfernt mich jedoch nicht aus dem 60 Jahre Register oder?
Beste Grüße
Max