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'Vor'Strafe aus diversen Registern löschen

Verfasst: 14.07.2014, 19:47
von Max21
Sehr geehrte Damen und Herren,

meiner eins hat in seiner Jugend (15/16J.) einen kleinen Blödsinn angestellt (Schulserver gehackt), worauf auch eine Verurteilung folgte (keine Strafe, 2 Jahre Probezeit). Damals hieß es diese Sache würde nicht als Vorstrafe im Leumundszeugnis aufscheinen.

Nun, circa. 5 Jahre später (Probezeit seit circa. 1 Jahr abgelaufen, nichts mehr vorgefallen) würde es die Chance auf einen guten Job im IT Security Bereich geben. Da man dort auch für Ministerien etc. arbeitet, so sagten die dort, wäre es selbstverständlich wichtig ein sauberes Leumundszeugnis zu besitzen (UND: man würde da aufs genaueste durchleuchtet und da darf nichts sein).

Inwieweit könnte mir der eine Fehler meiner Jugend nun zum Problem werden bzw. kann ich dagegen etwas tun? (Vorzeitige Löschung beantragen etc.)

Was ich bislang rausgefunden habe ist, dass die Tilgungsfrist für Delikte wie das Meinige 3 Jahre beträgt. Also in circa 2 Jahre von selbst erfüllt wäre. Jedoch bin ich über § 75 StPO gestolpert worin eine Rede von 60 Jahren ist (?). In welchem Register stehen denn nun die Einträge die 60 Jahre gespeichert werden, wer kann diese sehen und ist eine vorzeitige Löschung aus diesem Register möglich?

Der Job wäre mir echt verdammt wichtig und es wäre echt schade, wenn mir der damalige Fehle nun zum Verhängnis wird.. Bitte klärt mich auf.

Weiters fand ich heraus, dass man mittels Gnadengesuch beim, glaub BMI war es, eine vorzeitige Tilgung beantragen kann. Dies entfernt mich jedoch nicht aus dem 60 Jahre Register oder?

Beste Grüße
Max

Verfasst: 14.07.2014, 20:47
von Manannan
Das Strafverfahren wurde sozusagen durch Diversion beendet, also ohne Urteil. Demnach wurden sie nicht rechtskräftig verurteilt und gelte als unbescholten. Die Diversion wird nur justizintern für 10 Jahre registiert, scheint aber im Strafregister nicht auf.
Sie gelten daher als unbescholten. Das mit den 60 Jahren ist Unsinn!

Verfasst: 14.07.2014, 21:09
von Max21
Danke Manannan für die rasche Antwort!

Wie kommen sie jedoch auf das mit der Diversion? Bin ja verurteilt worden und habe dies auch schriftlich bekommen. Oder sind Verurteilungen mit Probezeiten automatisch 'nur' Diversionen? Was müsste auf dem Schreiben bei einer Diversion vermerkt sein?

Grüße
Max

EDIT: Es wurde nach § 13 JGG verurteilt. Diversion gab es laut Schreiben von damals keine.

EDIT2: Zitat Verurteilungsschreiben: "Gemäß § 13 JGG wird der Ausspruch über die Verhängung der Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren vorbehalten."

Verfasst: 15.07.2014, 08:56
von Manannan
Ist der Schuldspruch wie in Ihrem Fall unter Vorbehalt der Strafe erfolgt, dann beträgt bei einer Verurteilung nach dem JGG die Tilgungsfrist drei Jahre.

Verfasst: 15.07.2014, 09:28
von Max21
Das habe ich auch schon rausgefunden (siehe erster Beitrag). Die Frage ist nur, ob wenn die Sache getilgt ist (durch Ablauf der 3 Jahre oder vorzeitige Tilgung durch Gnadengesuch), dass trotzdem noch irgendwo aufscheint? (z.B. in diesem 60 Jahre Register. Was die Tilgung ja irgendwie ad absurdum führt wenns dennoch gespeichert wird, meiner Meinung nach).

Und wenn ja, ob man dagegen irgendetwas tun kann.

Grüße
Max

Verfasst: 15.07.2014, 09:44
von Max21
Danke Besserwisser.

Soll heißen? Der Sinn dieses endlos Registers ist es, der Polizei die Arbeit zu erleichtern und da kann außer denen und ihren 'Freunden' (Ministerien etc.) niemand reinschauen?

Wenn ich nun, wie angesprochen, von meinem potentiellen Arbeitgeber zu einem Ministerium geschickt werden würde, würden die das dann problemlos sehen können?

Und könnte ich dagegen nichts tun?

Verfasst: 15.07.2014, 09:55
von Max21
Heißt für den konkreten Fall also folgendes:

Solange ich nicht für Ministerien von dem potentiellen Arbeitgeber aus arbeite, bis die Sache getilgt ist, ist das ganze kein Problem für mich, da diese Strafe im einfachen Lumundszeugnis nicht aufscheint und erst 'genauer' geschaut wird bei eben kritischeren Arbeitsgebieten wie Ministerien. Korrekt so?

Verfasst: 15.07.2014, 10:02
von Max21
Alles klar, danke!!

EDIT: Dennoch zur Erklärung, was hat es mit diesem 60 Jahre Register auf sich?

Verfasst: 15.07.2014, 10:20
von Max21
Heißt also beim Staat wirds wohl nix mehr für mich.. Na gut, das könnte ich verkraften :roll:

Wenn ich aber über eine Drittfirma für den Staat arbeite (eben meinen potentiellen Arbeitgeber) ist das ganze kein Problem, das ist das wichtige für mich.