hallo zusammen,
mich würde eure meinung zu folgender frage interessieren:
2003 pazifiziertes mehrparteienhaus, es gibt einen hofgarten der nicht als zubehör mitparifiziert wurde. dieser ist ausschließlich (und war immer) über eine wohnung zugänglich (nicht über das allgemeine stiegenhaus). an den anderen 3 seiten grenzt dieser garten an die nachbargrundstücke. der garten wird von den eigentümern besagter wohnung genutzt (es gibt keine verbücherte benützungsregelung). im nwg scheint der garten nicht auf.
ist dieser garten allgemeineigentum - obwohl er nur über das fremde eigentum erreichbar ist?
oder ist er unselbständiger bestandteil der wohnung aufgrund der baulichen verbindung/exklusivität des zuganges?
vorab vielen dank!
WEG - allgemeineigentum
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