Für einen Titel in meinem Wertpapierdepot gab es ein Umtauschangebot. Darüber wurde ich von meiner Bank nicht informiert. Daraus resultierte ein Schaden von ca. 400 Euro.
Nach meiner Reklamation behauptet die Bank, an alle Betroffenen zeitgerecht einen Brief geschickt zu haben und schickt mir auch den persönlich adressierten Brief als Beweis (von einer Prot. Datei). Sie behauptet, der Brief wäre auf der Post verlorengegangen. Dies kann jedoch genau so gut auf der Bank (Poststraße, Sachbearbeiter...) passiert sein.
Ist dieser Beweis seitens der Bank nun als Beweis ausreichend oder wäre ein eingeschriebener Brief erforderlich?
Kann ich erfolgversprechend Schadenersatz verlangen?
Bank Informationspflicht verletzt, Schadensersatz?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 119 Gäste