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6 Monate auf 2 Jahre

Verfasst: 29.09.2005, 08:23
von JUSLINE
liebes juline.at team,



könnten sie mir sagen wenn man zu 6 monaten auf 2 jahren (bedingt) verurteilt wurde. was das genau bedeutet? und wie ist die tilgungszeit bei dieser strafe (es handelt sich um keinen jugendlichen)?



vielen herzlichen dank



lg. grüsse light blue


RE: 6 Monate auf 2 Jahre

Verfasst: 09.10.2005, 15:48
von MEMIL
Lieber Ligth blue!

Ja, das können die Kollegen sicher sagen, und ich auch: Das bedeutet, dass du eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bekommen hast, aber dass du diese Strafe nicht eintreten brauchst, solange du innerhalb (Bedingung, deswegen „bedingte“) von 2 Jahren keine weitere Verfehlung begehst, die gerichtlich belangbar ist. Danach ist die Strafe als getilgt zu betrachten. Dein Strafregister wird aber nicht in 2 Jahren bereinigt, nur die Strafe muss nicht mehr „gesessen“ werden.


RE: 6 Monate auf 2 Jahre

Verfasst: 12.10.2005, 08:13
von JUSLINE
herzlichen Dank für die Antwort!