Fragen zur offenen Gesellschaft OG
Verfasst: 10.07.2014, 14:40
Hallo,
ich hätt einige Fragen zur offenen Gesellschaftsform.
Konkret handelt es sich um eine OG mit 3 Gesellschaftern, die durch gleichen Anteilen beteiligt sind. Davon versuchen 2 den dritten Gesellschafter loszuwerden, indem sie ihn vor die Wahl stellen ihr Angebot (das weit unter dem tatsächlichen Wert liegt) anzunehmen oder vor Gericht zu gehen. Die Fragen die sich mir stellen, sind folgende:
- können die Gesellschafter ohne Grund den dritten Inhaber aus der Firma fernhalten?
- können sie die Arbeitsstunden des dritten Gesellschafter verringern?
- können sie das Firmenbankkonto für den Dritten sperren lassen?
Im UGB steht, dass die Vertretungsmacht einem Gesellschafter entzogen werden, durch eine gerichtliche Entscheidung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Vertretung der Gesellschaft. Was wäre diese Unfähigkeit?
Fakt ist, dass ein Gesellschafter erst im Januar 2013 in die OG aufgenommen wurde und dieser nun versucht, zusammen mit dem anderen Gesellschafter, den dritten Gesellschafter zu beseitigen, da das Business seit Anfang 2013 um das Doppelte gewachsen ist. Würden diese Tatsachen auf Gericht berücksichtigt werden? Es ist doch offensichtlich, dass es sich um einen Komplott handelt. Aber würde sich eine Gerichtsverhandlung auszahlen? Es geht um 250tausend Euro netto, die laut Schätzungen, dem dritten Gesellschafter zugestehen würden.
Ich hoffe ich konnte mich irgendwie erklären und jemand kann mir hier behilflich sein.
Danke.
ich hätt einige Fragen zur offenen Gesellschaftsform.
Konkret handelt es sich um eine OG mit 3 Gesellschaftern, die durch gleichen Anteilen beteiligt sind. Davon versuchen 2 den dritten Gesellschafter loszuwerden, indem sie ihn vor die Wahl stellen ihr Angebot (das weit unter dem tatsächlichen Wert liegt) anzunehmen oder vor Gericht zu gehen. Die Fragen die sich mir stellen, sind folgende:
- können die Gesellschafter ohne Grund den dritten Inhaber aus der Firma fernhalten?
- können sie die Arbeitsstunden des dritten Gesellschafter verringern?
- können sie das Firmenbankkonto für den Dritten sperren lassen?
Im UGB steht, dass die Vertretungsmacht einem Gesellschafter entzogen werden, durch eine gerichtliche Entscheidung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Vertretung der Gesellschaft. Was wäre diese Unfähigkeit?
Fakt ist, dass ein Gesellschafter erst im Januar 2013 in die OG aufgenommen wurde und dieser nun versucht, zusammen mit dem anderen Gesellschafter, den dritten Gesellschafter zu beseitigen, da das Business seit Anfang 2013 um das Doppelte gewachsen ist. Würden diese Tatsachen auf Gericht berücksichtigt werden? Es ist doch offensichtlich, dass es sich um einen Komplott handelt. Aber würde sich eine Gerichtsverhandlung auszahlen? Es geht um 250tausend Euro netto, die laut Schätzungen, dem dritten Gesellschafter zugestehen würden.
Ich hoffe ich konnte mich irgendwie erklären und jemand kann mir hier behilflich sein.
Danke.