Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Habe mir von einem Händler ein Auto gekauft welches unter anderem auch eine Standheizung eingebaut hat.
Zum Zeitpunkt des Kaufes war es mir nicht möglich diese zu testen da der Kühler defekt war und das Kühlwasser in einer großen Pfütze unter dem Auto "gelegen" hat.
Habe zwar probiert die Standheizung zu starten, was aber nicht möglich war da diese infolge des mangelnden Kühlwassers in die Störverriegelung geschaltet hat (dies war zumindest meine Meinung und teilte dies auch dem Verkäufer mit das vermutlich eine Entriegelung notwendig sei).
Habe mir dann nach Reparatur des Kühlers das Fahrzeug abgeholt und erst nach ca. 1 Woche zuhause die Standheizung ausprobiert. Fakt war das diese (immer noch) nicht funktioniert.
Der Werkstattleiter hat diese dann kontrolliert mit der Antwort das die Steuerplatine defekt sei und diese erst bestellt werden muss. Währenddessen kann ich mir das Auto holen.
Als ich es dann abgeholt habe behauptete plötzlich der Verkäufer das er mir zum Zeitpunkt des Kaufs gesagt hat das die Standheizung ein Geschenk sei und wir damals mit dem Werkstattleiter darüber gesprochen hatten.
Komisch ist nur das dieser nichts davon wusste und diese kontrollieren ließ.
Wie soll ich mich nun verhalten ? Im Kaufvertrag wurde nichts von einem Geschenk oder einer defekten Standheizung erwähnt.
Die Firma will die Standheizung nicht reparieren !!!
Danke für eure Hilfe.
Autokauf und Standheizung
RE: Autokauf und Standheizung
Sie muss aber! Dein Beitrag liegt schon einige Zeit zurück. Es würde mir interessieren, was nun passiert ist.
Geschenke müssen schriftlich als Geschenk vereinbart werden, sonst fällt alles unter Gewährleistung.
MFG,
memil@gmx.net
Geschenke müssen schriftlich als Geschenk vereinbart werden, sonst fällt alles unter Gewährleistung.
MFG,
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