Testament erhalten. Wie Pflichtteil geltend machen? Was nun?
Verfasst: 01.07.2014, 08:52
Hallo zusammen 
Ich bin völlig ratlos
Ich hätte folgendes Problem bzw. folgende Fragen zum Erbrecht (Pflichtteil):
1.) Meine Mutter ist im März 2014 verstorben und nun erhielt ich von der Gerichtskommissärin eine Abschrift des Testaments. Im Testament steht, dass mein Bruder als Alleinerbe eingesetzt ist. Ich soll nur den mir zustehenden Pflichtanteil erben. Folgender Passus ist im Testament zu lesen:
„Meine Tochter, XY, beschränke ich auf den ihr nach dem Gesetz gebührenden Pflichtteil, in welchen sie sich sämtliche Vorempfänge einrechnen lassen muss.“
Wo oder wer kann mir die Vorempfänge „einrechnen lassen“? Ich weiß nicht so recht, was meine Mutter damit gemeint hat. Welches Geld soll das sein, das ich angeblich „empfangen“ habe?
2.) Was mache ich jetzt, nachdem ich das Testament erhalten habe? Muss ich Kontakt mit der Gerichtskommissärin aufnehmen? Was genau schreibe ich ihr? Ich weiß ja nicht mal, was sonst noch an Vermögen vorhanden ist (Haus ist auf jeden Fall vorhanden – das hat mein Bruder bereits im Jahr 1991 überschrieben bekommen), aber gibt es Sparbücher, Lebensversicherung etc.? Falls ja, werden diese Dinge ja auch zum Nachlass gerechnet, oder?). Im Begleitschreiben der Gerichtskommissärin steht nicht wirklich was (nur dass sie mir das Testament übermittelt).
3.) Wer kann mir jetzt sagen wie viel mein Pflichtteil ausmacht und wie mache ich meinen Pflichtteil geltend? Wie sind üblicherweise die nächsten Schritte, nachdem man eine Kopie des Testaments erhalten hat?
Bitte um Hilfe
Vielen lieben Dank und liebe Grüße, Dschi

Ich bin völlig ratlos

Ich hätte folgendes Problem bzw. folgende Fragen zum Erbrecht (Pflichtteil):
1.) Meine Mutter ist im März 2014 verstorben und nun erhielt ich von der Gerichtskommissärin eine Abschrift des Testaments. Im Testament steht, dass mein Bruder als Alleinerbe eingesetzt ist. Ich soll nur den mir zustehenden Pflichtanteil erben. Folgender Passus ist im Testament zu lesen:
„Meine Tochter, XY, beschränke ich auf den ihr nach dem Gesetz gebührenden Pflichtteil, in welchen sie sich sämtliche Vorempfänge einrechnen lassen muss.“
Wo oder wer kann mir die Vorempfänge „einrechnen lassen“? Ich weiß nicht so recht, was meine Mutter damit gemeint hat. Welches Geld soll das sein, das ich angeblich „empfangen“ habe?
2.) Was mache ich jetzt, nachdem ich das Testament erhalten habe? Muss ich Kontakt mit der Gerichtskommissärin aufnehmen? Was genau schreibe ich ihr? Ich weiß ja nicht mal, was sonst noch an Vermögen vorhanden ist (Haus ist auf jeden Fall vorhanden – das hat mein Bruder bereits im Jahr 1991 überschrieben bekommen), aber gibt es Sparbücher, Lebensversicherung etc.? Falls ja, werden diese Dinge ja auch zum Nachlass gerechnet, oder?). Im Begleitschreiben der Gerichtskommissärin steht nicht wirklich was (nur dass sie mir das Testament übermittelt).
3.) Wer kann mir jetzt sagen wie viel mein Pflichtteil ausmacht und wie mache ich meinen Pflichtteil geltend? Wie sind üblicherweise die nächsten Schritte, nachdem man eine Kopie des Testaments erhalten hat?
Bitte um Hilfe

Vielen lieben Dank und liebe Grüße, Dschi