Kleine Besitzstörungssache
Verfasst: 28.06.2014, 19:55
Guten Tag!
Womöglich kann mir ja jemand mit folgendem Sachverhalt weiterhelfen:
Vor einigen Tagen habe ich meinen PKW in einer "Park&Ride"-Anlage in Wien abgestellt und ein Parkticket bezahlt. Als Parkende wurde 8:30 des folgenden Tages angegeben. Sodann verließ ich die Anlage zu Fuß.
Als ich am folgenden Tag mit der U-Bahn zurückkehrte, um den PKW fortzuschaffen, konnte ich aufgrund derzeit an der Anlage stattfindenden Umbauarbeiten den Zugang nicht sofort finden. Ein angebrachtes Schild führte mich zu einem deaktivierten Aufzug. Insgesamt verbrachte ich etwa 20 Minuten mit der Suche.
Als ich um 8:44 in meinen PKW einstieg, befand sich auch schon ein "Wisch" - angeblich verfasst um 8:43 - an meiner Windschutzscheibe: Besitzstörung - ich solle dies mit einem auf dem Schriftstück genannten Rechtsanwalt klären.
Die unrichtigen Hinweisschilder habe ich mit Nennung der Uhrzeit sofort mit meinem Handy festgehalten.
Sind folgende Überlegungen vertretbar?
1) Aufgrund der vom Betreiber angebrachten unrichtigen Schilder wäre eine Klagsführung rechtsmissbräuchlich
2) Mittlerweile kenne ich den Weg und die Bauarbeiten sind nicht von Dauer. Somit gehe ich von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr aus.
Ich würde nun den Rechtsanwalt anrufen, den Sachverhalt schildern, meine Rechtsansicht darlegen und einen vollstreckbaren Unterlassungsvergleich anbieten. Wäre dies ratsam? Sollte man den Halter des PKW nennen?
Bereits jetzt vielen Dank!
Womöglich kann mir ja jemand mit folgendem Sachverhalt weiterhelfen:
Vor einigen Tagen habe ich meinen PKW in einer "Park&Ride"-Anlage in Wien abgestellt und ein Parkticket bezahlt. Als Parkende wurde 8:30 des folgenden Tages angegeben. Sodann verließ ich die Anlage zu Fuß.
Als ich am folgenden Tag mit der U-Bahn zurückkehrte, um den PKW fortzuschaffen, konnte ich aufgrund derzeit an der Anlage stattfindenden Umbauarbeiten den Zugang nicht sofort finden. Ein angebrachtes Schild führte mich zu einem deaktivierten Aufzug. Insgesamt verbrachte ich etwa 20 Minuten mit der Suche.
Als ich um 8:44 in meinen PKW einstieg, befand sich auch schon ein "Wisch" - angeblich verfasst um 8:43 - an meiner Windschutzscheibe: Besitzstörung - ich solle dies mit einem auf dem Schriftstück genannten Rechtsanwalt klären.
Die unrichtigen Hinweisschilder habe ich mit Nennung der Uhrzeit sofort mit meinem Handy festgehalten.
Sind folgende Überlegungen vertretbar?
1) Aufgrund der vom Betreiber angebrachten unrichtigen Schilder wäre eine Klagsführung rechtsmissbräuchlich
2) Mittlerweile kenne ich den Weg und die Bauarbeiten sind nicht von Dauer. Somit gehe ich von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr aus.
Ich würde nun den Rechtsanwalt anrufen, den Sachverhalt schildern, meine Rechtsansicht darlegen und einen vollstreckbaren Unterlassungsvergleich anbieten. Wäre dies ratsam? Sollte man den Halter des PKW nennen?
Bereits jetzt vielen Dank!