Direkte Einflussnahme des Gegners in einem Gerichstbeschluss
Verfasst: 20.06.2014, 09:58
In einem (konkreten) Zivilverfahren hat die Partei A aufgrund von bestimmten Vorkommnissen bei einer Tagsatzung und im Späteren auch einer Begünstigung der gegnerischen Partei einen Ablehnungsantrag wg. Befangenheit gg. die zuständige Richterin gestellt.
In den darauffolgenden (negativen) Beschluss des Gerichtes (seitens der Vorsteherin des Gerichtes) wurde die direkte Einflussnahme der gegnerischen Partei hereingenommen, wie folgend:
1. Der Text: “Die Partei B sprach sich gegen den Ablehnungsantrag aus”
2. Im Beschluss wurden bestimmte direkte Bewertungen der Partei B angeführt wie z.B. “ Partei A hatte ausreichend Gelegenheit, seinen Standpunkt zu erörtern”
3. Im Beschluss wurden Informationen direkt angeführt, die das Gericht (mit Frist) im Vorfeld angefordert hat, die allerdings dem Gericht von der Partei B auf dem Rechtsweg (per Rechtsmitteilung) nicht mitgeteilt wurden.
Welche konkrete Gesetze bzw. Paragraphen wurden in dem Beschluss verletzt?
Ich nehme an, dass grundsätzlich die EMRK Art. 6 – Recht auf ein faires Verfahren –> Recht auf ein unparteiisches Gericht.
Desweitern nehme ich an, dass die Informationen im Punkt 3 verpflichtend über eine Rechtsmitteilung bereitzustellen waren. Welcher konkreter Paragraph (im ZPO) schreibt dies vor?
In den darauffolgenden (negativen) Beschluss des Gerichtes (seitens der Vorsteherin des Gerichtes) wurde die direkte Einflussnahme der gegnerischen Partei hereingenommen, wie folgend:
1. Der Text: “Die Partei B sprach sich gegen den Ablehnungsantrag aus”
2. Im Beschluss wurden bestimmte direkte Bewertungen der Partei B angeführt wie z.B. “ Partei A hatte ausreichend Gelegenheit, seinen Standpunkt zu erörtern”
3. Im Beschluss wurden Informationen direkt angeführt, die das Gericht (mit Frist) im Vorfeld angefordert hat, die allerdings dem Gericht von der Partei B auf dem Rechtsweg (per Rechtsmitteilung) nicht mitgeteilt wurden.
Welche konkrete Gesetze bzw. Paragraphen wurden in dem Beschluss verletzt?
Ich nehme an, dass grundsätzlich die EMRK Art. 6 – Recht auf ein faires Verfahren –> Recht auf ein unparteiisches Gericht.
Desweitern nehme ich an, dass die Informationen im Punkt 3 verpflichtend über eine Rechtsmitteilung bereitzustellen waren. Welcher konkreter Paragraph (im ZPO) schreibt dies vor?