Hallo miteinander!
Ich hätte da mal so eine Frage!
Wenn ich beim vorbeigehen an einem Polizisten zu einem Freund sage: "Schau, die ""scheiß Kibara"" sind auch heute Nacht unterwegs" und bekomm daraufhin eine Strafverfügung weil mich der Polizist deswegen angezeigt hat (er hats zufällig gehört), was kann ich dagegen tun????
Es heißt, ich habe den öffentlichen Anstand verletzt und die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört...
Bezieht sich das alles nur auf den Polizisten, oder auf die Menschenmege rundherum????
Beamtenbeleidigung
RE: Beamtenbeleidigung
Hallo,
ich würde sagen, Sie bezahlen die Strafe sowieso (wenn auch vieleicht nicht sofort), unabhängig von der geltenden Rechtsprechung und auch nicht nur in Form von Geld. Vielleicht hilft es Ihnen zu verstehen, daß man auch für Vergehen am Stolz anderer zur Verantwortung gezogen wird und werden sollte.
Oder was denken Sie, wenn Sie mit Ihrer Freundin (Frau) auf der Straße gehen und jemand "nur so im Vorbeigehen" sagt: "Was will denn die mit so an Weh"?
Der "Kiberer" macht seinen Job, für Sie genauso wie für mich, wenn Sie mit dem Gesetz im Konflikt sind, ist das nicht SEINE Schuld.
ich würde sagen, Sie bezahlen die Strafe sowieso (wenn auch vieleicht nicht sofort), unabhängig von der geltenden Rechtsprechung und auch nicht nur in Form von Geld. Vielleicht hilft es Ihnen zu verstehen, daß man auch für Vergehen am Stolz anderer zur Verantwortung gezogen wird und werden sollte.
Oder was denken Sie, wenn Sie mit Ihrer Freundin (Frau) auf der Straße gehen und jemand "nur so im Vorbeigehen" sagt: "Was will denn die mit so an Weh"?
Der "Kiberer" macht seinen Job, für Sie genauso wie für mich, wenn Sie mit dem Gesetz im Konflikt sind, ist das nicht SEINE Schuld.
RE: Beamtenbeleidigung
Es fängt damit an das ein "Kiberer" ein Kriminalbeamter ist und nicht ein uniformierter Polizist auf der Strasse.
In deinem speziellen Fall zählt das schimpfen, sofern es in der Öffentlichkeit getan wird und es andere Menschen mithören od. mithören könnten, auf jedenfall zu einer Anstandverletzung bzw. Ordnungsstörung. Am besten du schaust dir das im Internet mal selbst an. Das wird im WLSG geregelt. Dem Wiener Landes, Sicherheitsgesetzt. (Lärm, Anstand, Ordnung, usw.)
Eine Beleidigung wie du es im Betreff nennst ist es nicht.
In deinem speziellen Fall zählt das schimpfen, sofern es in der Öffentlichkeit getan wird und es andere Menschen mithören od. mithören könnten, auf jedenfall zu einer Anstandverletzung bzw. Ordnungsstörung. Am besten du schaust dir das im Internet mal selbst an. Das wird im WLSG geregelt. Dem Wiener Landes, Sicherheitsgesetzt. (Lärm, Anstand, Ordnung, usw.)
Eine Beleidigung wie du es im Betreff nennst ist es nicht.
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