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Beweissicherung vor Tunellbau

Verfasst: 15.06.2014, 21:00
von Maggo
Der Brenner Basistunell (BBT) wird ca. 80 Meter neben meinen Haus in ca. 150 Meter Tiefe gebaut.

Die BBT Gesellschaft soll oder muss je 250 Meter links und rechts alle Grundstücke und Gebäude Beweissichern lassen.
Bei der Infoveranstaltung wurde vom Juristen darauf aufmerksam gemacht das es besser sei die Beweissicherung durchführen zu lassen um ev. Streitigkeiten zu vermeiden, ich bin hingegen etwas skeptisch was dies betrifft.
Von der BBT beauftragte Ziviltechniker kommen vorbei und sehen sich das Haus von oben bis unten an, schauen in jedes Zimmer,machen Beweisfotos, nehmen ev. Bauschäden,Risse und sonstige Auffälligkeiten an.
Alles was vor dem Tunnelbau an Schäden ( Beispiel ein Riss in der Gartenmauer))sind kann sich die BBT an das Gutachten stützen und eine eventuelle Entschädigung verweigern obwohl die Mauer nach dem Bau noch mehr Eingerissen ist.

Wie sehen das unabhängige Juristen? Soll man besser die Beweissicherung durchführen lassen oder oder diese Verweigern?Denn wenn ein Gutachten hier ist kann es im schlimmsten Falle auch gegen mich verwendet werden.

Verfasst: 16.06.2014, 13:08
von Manannan
Die Beweissicherung würde ich Ihnen auf jeden Fall empfehlen. Im Falle eines Schadens müssten Sie sonst die gesamte Beweislast erbringen, dass der Schaden vor Beginn der Bauarbeiten nicht vorhanden war.
Die BBT ist für jeden durch den Tunnelbau verursachten Schaden an der Liegenschaft haftbar, sofern dieser ursächlich ist.
Auch bei den von der BBT beauftragten Gutachtern handelt es sich um Privatgutachten. Im Streitfall wird dann idR ein gerichtlich zertifizierter Gutachter herangezogen werden.