Bei meinem letzten Urlaub auf Korsika passierte folgendes:
Wir fuhren mit einem "Busunternehmen" aus Deutschland - ab München - mit einen Busfahrer, einer Reiseleiterin und einem Steward nach Korsika. Unsere Reiseleiterin führte uns durch die Stadt Bastia und berichtete bei diversen Denkmälern über die Person, Geschehnisse usw.
Nachdem wir durch die Gassen gingen, sprach eine Person "wahrscheinlich örtliche Reiseleiterin" unsere "Reiseleiterin" an und sagte, dass Sie "hier" in Korsika, nicht berechtigt ist eine "Reisegruppe" zu führen und diverse Besichtigungen mit detaillierten Ausführungen zu machen.
Sie drohte mit der Einschaltung der Polizei und ging uns mehrmals nach, wobei Sie immer wieder mit der Polizei drohte.
Meine Frage, darf eine "Reiseleiterin" so betitelte sich "unsere" vom Busunternehmen mitfahrende Dame, im Ausland mit uns Stadtrundgänge machen, Besichtigungen durchführen und uns diverse Informationen über Statuen, Kirchen, Gebäude usw. geben.
Gibt es ein Gesetz über Reiseleitertätigkeiten ?
Reiseleiter - Reiseführer
s. als Beispiel f. ÖSTERREICH:
§108 GewO (Fremdenführer).
http://www.jusline.at/108_Fremdenf%C3%BChrer_GewO.html
§108 GewO (Fremdenführer).
http://www.jusline.at/108_Fremdenf%C3%BChrer_GewO.html