Ich setze den Fall Sido/Heinzl als den Lesern bekannt voraus.
In diesem Fall wurde von einer Strafverfolgung von Sido abgesehen und eine Probezeit von 2 Jahren festgesetzt. Nun wurde Sido in Deutschland einschlägig rückfällig.
Muss die Staatsanwaltschaft nun die Strafverfolgung wieder aufnehmen, da kein Wohlverhalten vorliegt oder werden nur Straftaten und andere Verfehlungen im Inland berücksichtigt?
Diversion - Fall Sido/Heinzl
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