gewohnheitsrecht?
Verfasst: 09.09.2005, 23:06
meine mutter hat 1978 ein waldgrundstück geerbt, in welchem sie eine kleine hütte instandgesetzt hat, welche sie zu erholungszwecke nutzte. dieses grundstück war durch einen schmalen weg per traktor erreichbar, welcher durch die waldgrundstücke ihrer geschwister führt. seit 1978 haben meine eltern diesen weg gehegt und gepflegt, da die anderen geschwister wenig interesse an ihren besitzungen hatten. letzten herbst ließen sie jedoch einen neuen weg baggern, um mit lkws auf den holzbestand in ihren wälkdern zuzugreifen. sie informierten meine mutter darüber und meinten, dass dies nicht teuer sein würde. heuer wollten von meiner mutter 4000 euro haben, damit sie weiterhin zu ihrer parzelle fahren kann. meine eltern, die beide eine mindestpension beziehn, konnten sich dies nicht leisten. mittlerweile ist der neue weg aufgrund der erdbewegungen unbenützbar geworden. die geschwister meiner mutter ließen weiters einen schranken errichten, sodass meine eltern nicht mehr zu ihrer hütte zufahren können.
können meine eltern aufgrund des gewohnheitsrechts ein recht auf wegbenützung ableiten, falls dieser weg jemals wieder benutzbar wird oder können sie ohne eine kostenbeteiligung ihre waldhütte vergessen? im falle einer kostenbeteiligung: aufgrund welches schlüssels würde eine aufteilung der kosten zu erfolgen haben (m² der anteile oder wert der anteile oder ?)?
ich wäre sehr dankbar für rechtliche auskunft.
mfg m. kainig-huber
können meine eltern aufgrund des gewohnheitsrechts ein recht auf wegbenützung ableiten, falls dieser weg jemals wieder benutzbar wird oder können sie ohne eine kostenbeteiligung ihre waldhütte vergessen? im falle einer kostenbeteiligung: aufgrund welches schlüssels würde eine aufteilung der kosten zu erfolgen haben (m² der anteile oder wert der anteile oder ?)?
ich wäre sehr dankbar für rechtliche auskunft.
mfg m. kainig-huber