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Gemeindebescheid nicht erhalten

Verfasst: 20.05.2014, 09:21
von darkii2
Bei Wohnhaus A kam es zu einer Ladung seitens der Gemeide betreffend der Feuermauer des Hauses. Diese wurde vor 40 Jahren nicht ordnungsgemäß errichtet und so fand unter Anwesenheit des Bauamtes unter Zuziehung eines Brandschutzbeauftragten eine Begutachtung vor Ort statt.
So werde die Gemeinde einen Bescheid über die nötigen "Auflagen" erteilen, um die Brandsicherheit zu gewährleisten. Wie lange hat nun die Gemeinde Zeit solch einen Bescheid zu erstellen, da die Begutachtung vor Ort bereits 3 Monate zurückliegt?

Vielen Dank!

Verfasst: 20.05.2014, 09:54
von Manannan
Nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz ist - da kein Parteienantrag zu Grunde liegt - hiefür keine Frist festgelegt. Grundsätzlich ist der Bescheid nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens möglichst rasch zu erlassen.
Da die Feuerpolizei Landesmaterie ist und das Materiengesetz hier durchaus Fristen vorsehen kann, wäre es wichtig zu wissen, aus welchem Bundesland Sie kommen.

Verfasst: 20.05.2014, 09:59
von darkii2
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich komme aus Niederösterreich !!

Verfasst: 20.05.2014, 10:51
von Manannan
Gem § 5 Abs 3 NÖ Bauordnung ist auf Grund eines Antrages binnen 3 Monaten zu entscheiden. Da es sich um eine von Amts wegen durchgeführte Erhebung handelt, gilt diese Frist nicht - wird idR aber auch nicht länger sein.

Verfasst: 20.05.2014, 11:31
von darkii2
Ich danke Ihnen nochmals für die rasche Antwort !!