Wohnungseigentum bei getrennnten Häusern...Fassadenänderung
Verfasst: 14.05.2014, 08:55
Hallo,
ich bin Besitzer eines Hauses-das an das Nachbarhaus angebaut ist. Das Grundstück (Liegenschaft) ist EINE Parzelle, daher mussten wir beim Kauf Wohnungseigentum begründen....jetzt stellt sich die Frage ob man bei ànderungen der Fassade der Nachbar einverstanden sein muss...komplett getrennte Häuser/getrennte Optik...andere Farben anderer Stil
§ 13 Abs 2 WEG sollte das regeln aber da gibt es keine Ausnahmen für den Fall, dass es wirklich 2 getrennte Häuser sind aber eben WE...
Da wir mit dem Nachbar nicht gut stehen müssten wir ja bei jeder kleinen ànderung den Ausserstreitrichter anrufen....
ich bin Besitzer eines Hauses-das an das Nachbarhaus angebaut ist. Das Grundstück (Liegenschaft) ist EINE Parzelle, daher mussten wir beim Kauf Wohnungseigentum begründen....jetzt stellt sich die Frage ob man bei ànderungen der Fassade der Nachbar einverstanden sein muss...komplett getrennte Häuser/getrennte Optik...andere Farben anderer Stil
§ 13 Abs 2 WEG sollte das regeln aber da gibt es keine Ausnahmen für den Fall, dass es wirklich 2 getrennte Häuser sind aber eben WE...
Da wir mit dem Nachbar nicht gut stehen müssten wir ja bei jeder kleinen ànderung den Ausserstreitrichter anrufen....