Grüss Gott!
Mein Freund hat als alleinkontoinhaber ca 1000,- Euro aufs Konto
bei der Bank Austria.
Leider ist er am 01.05.2014 verstorben und seine Frau möchte das Geld abheben. Laut Auskunft der BA müsste da ein Notar eingeschaltet werden.
Wie lang dauert so ein Verfahren bis das Geld abgehoben werden kann, welche Unterlagen sind da notwendig und was machen in diesem Fall die Notarkosten aus.
Danke für eure Hilfe.
lg Georgios, der alte Grieche
Bankkonto des Verstorbenes
Bankkonto des Verstorbenes
Zuletzt geändert von Palas am 09.05.2014, 06:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Der Notar ist von Gesetzes wegen für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig und wird vom Bezirksgericht bestellt.
Die Frau (Witwe) hat aber auch die Möglichkeit, sich direkt an den zuständigen Notar (beim BG nachfragen!) zu wenden. Eine Sterbeurkunde ist vorzulegen.
Der Notar erhält für diese Tätigkeit eine Kommissionsgebühr, deren Höhe vom Nachlasswert abhängt.
Die Frau (Witwe) hat aber auch die Möglichkeit, sich direkt an den zuständigen Notar (beim BG nachfragen!) zu wenden. Eine Sterbeurkunde ist vorzulegen.
Der Notar erhält für diese Tätigkeit eine Kommissionsgebühr, deren Höhe vom Nachlasswert abhängt.
Verlassenschaft !
Hi !
Kontoinhaber hat in Wien ein Konto mit 500 Euro
und ist in Griechenland verstorben.
Wo muss die Verlassenschaft in diesem Fall beantragt werden
in Wien oder Griechenland ?
lg
Kontoinhaber hat in Wien ein Konto mit 500 Euro
und ist in Griechenland verstorben.
Wo muss die Verlassenschaft in diesem Fall beantragt werden
in Wien oder Griechenland ?
lg
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