Bankkonto des Verstorbenes

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Palas
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Bankkonto des Verstorbenes

Beitrag von Palas » 08.05.2014, 18:55

Grüss Gott!

Mein Freund hat als alleinkontoinhaber ca 1000,- Euro aufs Konto
bei der Bank Austria.
Leider ist er am 01.05.2014 verstorben und seine Frau möchte das Geld abheben. Laut Auskunft der BA müsste da ein Notar eingeschaltet werden.

Wie lang dauert so ein Verfahren bis das Geld abgehoben werden kann, welche Unterlagen sind da notwendig und was machen in diesem Fall die Notarkosten aus.

Danke für eure Hilfe.
lg Georgios, der alte Grieche
Zuletzt geändert von Palas am 09.05.2014, 06:58, insgesamt 1-mal geändert.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.05.2014, 22:05

Wenn der Todesfall bereist 2004 war, dauert die Verlassenschaftsabhandlung ungewöhnlich lange.
Die Frau erhält eine Vorladung zum Notar und dieser wird sie dann über die erforderlichen Schritte und Dauer aufklären.

Forumsmensch
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Beitrag von Forumsmensch » 08.05.2014, 23:56

Da wir heute den 8.5. haben, glaub ich, er wird 2014 und nicht 2004 meinen.

Palas
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Beitrag von Palas » 09.05.2014, 07:00

Hi !
Danke für den Hinweis.
Todesdatum war 01.05.2014
lg

Palas
Beiträge: 26
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Beitrag von Palas » 09.05.2014, 07:01

Hi !
Danke für den Hinweis der Todestag war 01.05.2014
lg
Zuletzt geändert von Palas am 09.05.2014, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 09.05.2014, 10:21

Der Notar ist von Gesetzes wegen für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig und wird vom Bezirksgericht bestellt.
Die Frau (Witwe) hat aber auch die Möglichkeit, sich direkt an den zuständigen Notar (beim BG nachfragen!) zu wenden. Eine Sterbeurkunde ist vorzulegen.

Der Notar erhält für diese Tätigkeit eine Kommissionsgebühr, deren Höhe vom Nachlasswert abhängt.

Ocin
Beiträge: 4
Registriert: 02.04.2014, 17:17

Beitrag von Ocin » 14.05.2014, 17:09

bezieht sich auf Wien: Bei meinem Vater, der letztes Jahr verstorben ist, hat es ca. 4 Monate gedauert. Meine Mutter hat den Notar ausfindig gemacht, was das Ganze eher beschleunigt hat.

Palas
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Verlassenschaft !

Beitrag von Palas » 31.05.2014, 19:18

Hi !
Kontoinhaber hat in Wien ein Konto mit 500 Euro
und ist in Griechenland verstorben.
Wo muss die Verlassenschaft in diesem Fall beantragt werden
in Wien oder Griechenland ?
lg

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