GIS Gebühren

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jorau83
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GIS Gebühren

Beitrag von jorau83 » 06.05.2014, 20:50

Hallo!

Ich hab mal eine Frage, eventuell kann mir jemand einen Tipp geben...

Mit April bin ich in eine neue Wng gezogen, und habe GIS abgemeldet, da ich in der neuen Wng noch keinen neuen Anschluss hatte. Dann kam von der GIS Gebühren Info Service eine Vorschreibung für die alte Wohnung, dass ich für März&April zu bezahlen habe. Das war am 29.3.ö Ich kündigte sofort mit Ende März, und sagte dann, dass ich den März zahle...den April aber nicht. Danach kam eine Email (am 9.4) in dem ich aufgefordert wurde den März zu bezahlen. Im Email waren auch die Zahldaten angegeben. Es kam kein Erlagschein. Heute bekam ich eine Nachsendung eines Linzer Inkassobüros (datiert mit 28.4.2014) an meine *alte* Adresse, mit Nachsendeauftrag bekam ich den Brief heute. Darin fordert das Inkassobüro:
.) Die Rundfunkgebühren exkl. MWST
.) eine allgemeine Bearbeitungsgebühr (11,90)
.) Evidenzhaltungsgebühr exkl. MWST (3,50)
.) Kosten für dieses Schreiben (5,20)

Ich bekam jedoch nie einen Erlagschein der GIS.
Ich hab nun mal die GIS Gebühren an die GIS überwiesen (nicht ans Inkassobüro). Ich sollte bis spätestens morgen, 7.5.2014, den Gesamtbetrag an das Inkassobüro überweisen.

Was ratet ihr mir, nun zu tun?

Ich weiß, es ist nicht ein riesiger Betrag...trotzdem..ärgere ich mich :)



MG
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Beitrag von MG » 07.05.2014, 11:25

Die Bekanntgabe der Zahldaten reicht, die Übermittlung eines Zahlscheines ist nicht erforderlich.

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