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Nutzungsrecht ohne Grundbucheintrag

Verfasst: 01.05.2014, 10:38
von Rudi
Hallo!
Ich habe meinem Neffen eine landwirtschaftliche Fläche mit 2 Nebengebäuden übergeben (Schenkung), dabei wurde mir eine Nutzungsrecht für 2 Traktoren und Maschinen eingeräumt, jedoch nicht grundbücherlich besichert. Aufgrund von Konflikten zwischen uns will er nun das Grundstück samt Gebäude verkaufen. Was geschieht mit meinem Nutzungsrecht?

Verfasst: 01.05.2014, 17:59
von lexlegis
Die Traktoren und die Maschinen sind nicht mit der unbeweglichen Sache (Liegenschaft) verwachsen, demnach bedarf ein Erwerb des Nutzungsrechts an denselben keiner Intabulation im Sinne des § 481 Abs 1 ABGB.

Um das Nutzungsrecht an diesen beweglichen Sachen erwerben zu können, bedarf es eines gültigen Titels (§ 480 ABGB). Ein schriftlicher Vertrag wäre vorteilhaft; der mündliche Vertrag (§ 883 ABGB), also die Absprache zwischen Ihnen und dem Neffen müsste anhand von Zeugen bewiesen werden.

Vertrag

Verfasst: 01.05.2014, 22:24
von Rudi
Hallo lexlegis - vielen Dank für Ihre Antwort!
Es gibt einen notariell beglaubigten Vertrag, nur wurde auf den Grundbuchseintrag verzichtet.

Verfasst: 01.05.2014, 22:27
von Rudi
..in erster Linie geht es mir darum, die Maschinen dort weiterhin einstellen zu können. Die Maschinen sind ja nach wie vor in meinem Besitz.
(Das habe ich wohl etwas undeutlich geschrieben im ersten Beitrag.)
Also nochmal zur Erklärung:
Das Nutzungsrecht bezieht sich auf das EINSTELLEN der Maschinen in den Nebengebäuden und nicht auf die Maschinen selber...

Verfasst: 04.05.2014, 17:35
von lexlegis
In diesem Fall bedarf es hier einer Intabulation. Der notariell beglaubigte Vertrag ist der gültige Titel hierfür. Sie müssen die darin versprochene Eintragung der Servitut ins Grundbuch gerichtlich einfordern, also auf Erfüllung klagen.