Hallo! Mein Bruder lebt in Scheidung uns seine Nochfrau hat ihm angedroht, in fertig zu machen und ihn in die Armut zu stürzen.
Sind in einem Scheidungsverfahren heimlich aufgezeichnete Tonbänder als Beweismittel zugelassen?
Beweismittel vor Gericht
RE: Beweismittel vor Gericht
Dein Bruder kann in aller Ruhe weiter leben. In den USA wäre er schon erwischt, in Österreich nicht. Tonbandaufnahmen sind in Österreich nicht als Beweis zugelassen, außer diese in Kenntnis und mit der Zustimmung der zugehörten Person zustand gekommen sind. Hat dein Bruder keine Zustimmung dafür erteilt, wird das Gericht die Aufnahmen nicht als Beweis zulassen und so einen Beweisantrag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der Partei oder Rechtsanwalt protokolliert und durch Beschluss abgehandelt (etwa wenn man dagegen Rekurs einbringen will).
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
PS: In Strafsachen werden jedoch solche Beweise selbstverständlich als polizeiliche Ermittlungsmaterial verwert und dienen auch als Beweismittel. Aber auch dann muss das Gericht den Aufnahmen vorher zugestimmt hat.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
PS: In Strafsachen werden jedoch solche Beweise selbstverständlich als polizeiliche Ermittlungsmaterial verwert und dienen auch als Beweismittel. Aber auch dann muss das Gericht den Aufnahmen vorher zugestimmt hat.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 170 Gäste