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Feeding - Rechtslage

Verfasst: 24.04.2014, 15:41
von klaudiab
Guten Tag an alle,
ich bin Journalistin und muss herausfinden, wie die rechtliche Lage in Bezug auf "Feeding" aussieht. Ich hätte es unter Körperverletzung oder Missbrauch eingeordnet. Liege ich da völlig falsch?

zur Info: Feeding ist eine Paraphilie, bei der ein so genannter Feeder (dt. ‚Fütterer‘) eine andere Person (Feedee, dt. ‚Gefütterter‘) „anfüttert“, bis sie ein deutliches Übergewicht erreicht hat und deren Figur für ihn sexuell attraktiv ist. Dabei empfinden sowohl der Feeder wie auch der Feedee sexuelle Erregung.

Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfestellung.

Mit freundlichem Gruß,
K.B.

Verfasst: 24.04.2014, 16:45
von Manannan
Wenn dieses "Feeding" mit Einwilligung des "Feedee" erfolgt, wird man daraus keinen Straftatbestand ableiten können. Anders wäre dies, wenn es sich dabei um Missbrauch einer psychisch beeinträchtigten oder sonst wehrlosen, einer unmündigen oder jugendlichen Person iSd §§ 205 ff StGB handelt.
Ungeachtet dessen wäre bei dieser Neigung sowohl beim Feeder als auch beim Feedee die Zurechnungsfähigkeit auf einen eigenen Prüfstand zu stellen.

Verfasst: 24.04.2014, 16:53
von klaudiab
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Lieben Gruß,
K.B.