Hallo
Ich habe eine Dienstleistung geleistet für Jemanden, als Künstler und bin daher selbstständig. Die Summe wurde leider nie bezahlt. Es geht eig. um ein dreistellige Summe. Der Jenige hatte mir mitgeteilt er würde dies innerhalb einer bestimmten Zeit begleichen und leider wurde dies nicht gemacht.
Die Frage ist, wie komme ich zu meinem Geld? Welche Schritte muss ich einleiten? Wo erstatte ich Anzeige? Wegen was erstatte ich Anzeige? Und wird mich dies was kosten?
Kann ich ein Inkassobüro einschalten? Ich habe leider nichts schriftliches ausser das ich auf ein "FLYER" drauf stehe und Zeugen. Einige Nachrichten per SMS, Whatssapp und FB.
Bitte um Rat.
Danke.
wie komme ich auf mein Geld?
Sie müssen auf Zahlung eines angemessenen Entgelts, bzw. auf Zahlung des vereinbarten Entgelts klagen. Danach haben Sie Ihren Teil des zweiseitig verbindlichen Vertrages (hier: Dienstvertrag nach §§ 861, 1151 ABGB) erfüllt, wofür Ihnen gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt gebührt sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Anzeigen können Sie dieses Verhalten nicht, denn niemanden darf die Freiheit allein deswegen entzogen werden, nur weil er nicht in der Lage ist eine vertragliche Verbindlichkeit zu erfüllen. (Artikel 1 viertes Zusatzprotokoll EMRK). Das ist eine reine Zivilrechtssache. Betrug nach § 146 StGB würde vorliegen, wenn der Vertragspartner von vornherein nie vorhatte zu zahlen und Sie über seinen Zahlungswillen täuschte; das muss aber erst einmal nachgewiesen werden. Sie können gemäß § 471 ABGB weitere Leistungen zurückhalten, bis die Zahlung Zug um Zug erfolgt.
Anzeigen können Sie dieses Verhalten nicht, denn niemanden darf die Freiheit allein deswegen entzogen werden, nur weil er nicht in der Lage ist eine vertragliche Verbindlichkeit zu erfüllen. (Artikel 1 viertes Zusatzprotokoll EMRK). Das ist eine reine Zivilrechtssache. Betrug nach § 146 StGB würde vorliegen, wenn der Vertragspartner von vornherein nie vorhatte zu zahlen und Sie über seinen Zahlungswillen täuschte; das muss aber erst einmal nachgewiesen werden. Sie können gemäß § 471 ABGB weitere Leistungen zurückhalten, bis die Zahlung Zug um Zug erfolgt.
Danke für ihre Mühe. Leider habe ich nicht sehr viel davon verstanden. Da auch meine andere Fragen nicht beantwortet wurden.
Was meinen Sie mit ich kann dieses Verhalten nicht anzeigen? Ein Konsument bestellt/kauft ein Produkt. So mit ist er ja auch daran gebunden dessen Produkt zu zahlen, oder verstehe ich dies nicht?
Dies heisst ich werde höchstwahrscheinlich mein Geld nie bekommen.
Was meinen Sie mit ich kann dieses Verhalten nicht anzeigen? Ein Konsument bestellt/kauft ein Produkt. So mit ist er ja auch daran gebunden dessen Produkt zu zahlen, oder verstehe ich dies nicht?
Dies heisst ich werde höchstwahrscheinlich mein Geld nie bekommen.
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