Guten Tag,
folgender Sachverhalt.
Ich (privat) habe über ein Internetforum ein gebrauchtes Sportfahrwerk für ein KFZ zum Verkauf angeboten. Ein ebenfalls Privater (aus Deutschland) hat sich mit mir auf einen Kaufpreis von € 800,- geeinigt. Es wurde eine Anzahlung über € 400,- getätigt mit der Aussage, dass der Restbetrag in einem Monat überwiesen wird, da der Käufer dann eine Kaution von einer Wohnung ausbezahlt bekommt. 30 Tage später kam die Meldung, dass die Freundin den Restbetrag nun überweisen wird.
Einige Tage später meldete sich der Betroffene wieder, dass der überwiesene Betrag wieder zurückgekommen sei und ganz zufällig das Fahrzeug, in welches das Fahrwerk eingebaut hätte werden sollen, in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und nun ein Totalschaden sei. Somit würde der Käufer das Fahrwerk nicht mehr benötigen. Anfragen zu Fotos vom Unfallwagen wird immer wieder ausgewichen.
Jetzt ist meine Frage, kann ich die Anzahlung einbehalten? Kann ich das Fahrwerk an Dritte weiterverkaufen? Falls ich das Fahrwerk an einen Dritten verkaufe, jedoch nicht den ursprünglich zu erwarteten Kaufpreis erhalte, darf ich mir dann die Differenz bei der Anzahlung einbehalten?
Schon mal besten Dank für die Auskunft!
muss geleistete Anzahlung zurückbezahlt werden?
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