Pfändung und co ...

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Pfändung und co ...

Beitrag von JUSLINE » 22.08.2005, 16:23

sehr geehrte damen und herren,



es könnte rein theoretisch passieren, dass ich demnächst einen privaten schadenersatzprozess verlieren. da ich eine frau und drei Kinder habe, würde ich mein haus (50% gehören mir - der rest meiner frau) gerne auf meine Frau überschreiben, damit wir nicht alle ausziehen müssen, wenn echt was daneben geht.



ist das möglich? reicht ein einfacher kaufvertrag für die zweite haushälfte aus (oder gegebenenfalls eine schenkung)?



es wäre nett, wenn mir jemand helfen würde.



lg






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RE: Pfändung und co ...

Beitrag von JUSLINE » 23.08.2005, 15:32

Ein Kaufvertrag allein reicht nicht. Die Eigentumsverhältnisse müssen im Grundbuch geändert werden. Dazu kommt noch die Grunderwerbssteuer die dadurch fällig wird.



Eventuell kommt dann noch § 156 StGB (betrügerische Krida) zum tragen.

Meiner Meinung nach ein sehr gefährliches und unrentables Vorgehen.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Pfändung und co ...

Beitrag von JUSLINE » 23.08.2005, 16:26

hallo ...



grundbuchänderungen und co sind klar.

die frage ist: wenn man den deal macht bevor die klage eingebracht wird, sollte das doch ok gehen oder?



wenig rentable - naja; das hängt von der summe ab ...

wenn die summe lebensbedrohlich wird, ist so ein vorgehen durchaus überdenkenswert.



welche möglichkeiten hat der gewinner, wenn ich kein vermögen mehr habe? im prinzip kann er nur warten, oder?



liebe grüße und vielen dank.


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RE: Pfändung und co ...

Beitrag von JUSLINE » 24.08.2005, 13:42

Der Staatsanwalt muss ihnen den Vorsatz der Schädigungsabsicht nachweisen. Auf den Zeitpunkt kommt es nicht an.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Pfändung und co ...

Beitrag von JUSLINE » 24.08.2005, 16:30

verstehe - es geht also um die vorsätzliche schädigung.

das klingt logisch.

wenn man also das haus und so an die bank verkauft, "weil es nicht mehr anders ging" (bevor man die klage verliert), sollte das eigentlich funktionieren, zumal man ja nur vermögen gegen schulden tauscht und daraus eine miete macht. im prinzip ist das vermögen somit ja ohnehin 0 - die frage ist nur, ob es zur exekution von etwas kommt, das ohnehin via kredit bezahlt ist. sehe ich das richtig?



welche möglichkeit gibt es sonst, wenigstens meine wohnmöglichkeit zu erhalten?


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RE: Pfändung und co ...

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2005, 16:02

> verstehe - es geht also um die vorsätzliche schädigung.

> das klingt logisch.

> wenn man also das haus und so an die bank verkauft, "weil es nicht mehr anders ging" (bevor man die klage verliert), sollte das eigentlich funktionieren, zumal man ja nur vermögen gegen schulden tauscht und daraus eine miete macht. im prinzip ist das vermögen somit ja ohnehin 0 - die frage ist nur, ob es zur exekution von etwas kommt, das ohnehin via kredit bezahlt ist. sehe ich das richtig?

>

> welche möglichkeit gibt es sonst, wenigstens meine wohnmöglichkeit zu erhalten?

>



Wieso sollte die Bank das Haus kaufen? Und wieso sollte die Bank dann das Haus behalten und es wieder zurückvermieten?



Wollen Sie einen hypothekarisch besicherten Kredit aufnehmen um die verlorenen Prozessfolgen zu bezahlen? Das würde gehen wenn das Haus schuldenfrei ist. In diesem Fall kommt es zu keiner Exekution weil die Gläubiger befriedigt sind, solange sie den Kredit zurückzahlen. Sie haben quasi dann den Gläubiger und die Forderungsfälligkeit gewechselt.



Andere legale Möglichkeiten fallen mir, abgesehen von einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger nicht ein.



Bernhard



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