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Gewährleistung KFZ
Verfasst: 09.04.2014, 14:07
von Michael Kleib
Guten Tag!
Muss der Händler haften mit Gewährleistung wenn im Innenraum unter der Fussmatte ein Loch im Teppich/Bodenbelag auf der Fahrerseite entdeckt wird?
Kauf ist schon 3 Wochen her!
Mfg
Michael
Verfasst: 10.04.2014, 07:20
von Manannan
Wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als 1 Jahr verstrichen ist, dann kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, bei einem Neufahrzeug beträgt diese grundsätzlich 2 Jahre.
Da der Kauf erst vor drei Wochen erfolgte, können Sie somit vom Händler gem § 932 Abs 1 ABGB als ersten Gewährleistungsbehelf die Verbesserung verlangen.
Eine Gewährleistung wäre zB dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen bereits beim Kauf offenkundigen Mangel handelte.
Verfasst: 10.04.2014, 07:26
von Michael Kleib
Ah. Ok. Also haftet der Händler auch für Schäden im Innenraum wenn die bei Übergabe nicht bekannt waren?!
Da tun einem die Händler ja sogar ein wenig leid. Wie sollte er auch beweisen das das bei Übergabe noch nicht vorhanden war?
Verfasst: 10.04.2014, 09:55
von Manannan
Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so wird dessen Vorhandensein bei Übergabe vermutet. Die Beweislast, dass dieser Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, liegt beim Händler.
Verfasst: 10.04.2014, 10:02
von Michael Kleib
Krass!
Wußte nicht das das auch auf optische Mängel gilt!
Dann könnte man ja jede Delle im Nachhinein beim Händler reklamieren, oder?
Er kann mir ja nie beweisen das die bei Übergabe vorhanden war oder ob ich die reingehauen hab!
Selbst wenns ein Übergabeprotokoll geben würde kann man ne Delle oder wie in dem Fall einen kaputten Bodenbelag (5cm Riss) übersehen!
Verfasst: 10.04.2014, 10:21
von Manannan
Eine Delle ist ein offenkundiger Mangel und kein versteckter!
Ein Riss im Bodenbelag muss nicht immer offenkundig sein.
Verfasst: 10.04.2014, 10:26
von Michael Kleib
Ok! Danke!
Aber ne Beschädigung im Innenraum wär dann ja auch sichtbar?!
Verfasst: 10.04.2014, 10:44
von Michael Kleib
Update: Wenn die Fussmatte wie vom Hersteller vorgesehen auf dem Boden liegt sieht man den Riss schon beim Einsteigen ins Fahrzeug!
Ändert das was an der Gewährleistung?
Verfasst: 10.04.2014, 12:03
von Manannan
Dann ist es mE ein offenkundiger Mangel; daher keine Gewährleistung!
Verfasst: 10.04.2014, 12:10
von Michael Kleib
Danke für die Info!!
Verfasst: 11.04.2014, 06:23
von Hubert Neubauer
Der offenkundige Mangel muss jedoch "ins Auge springen". Dies ist streng auszulegen.
Ich wuerde den Mangel ruegen und auf Reparatur/Austausch bestehen.
Verfasst: 11.04.2014, 06:54
von Manannan
Man sieht den Riss schon beim Einsteigen.
Was ist noch offenkundiger?
Verfasst: 11.04.2014, 07:46
von Michael Kleib
Stimmt. Von den gesamt ca. 5-6cm sieht man wo die Fussmatte aufhört schon ca. 2 cm. Bodenbelag ist normalerweise dunkelgrau. An der Stelle aber ganz hell.
Da muss man Händler auch mal in Schutz nehmen.
Fahrzeug ist 6 Jahre alt!
Offenkundig wäre ja auch ne Delle aussen. Muss man als Laie aber nicht gleich sehen...