Garageneinnahmen von Betriebskosten zu Rücklage verschieben
Verfasst: 04.04.2014, 12:29
Hallo,
In unserer Wohnungseigentumsanlage waren die Einnahmen aus der Vermietung der Tiefgaragenplätze bis 2009 in den Jahresabrechnungen unter BK (Betriebskosten) geführt worden. Nach einer Groß-Sanierung werden fünf Sechstel (mehr als 60.000 Euro) dieser Einnahmen in die Rücklage überführt (es gibt hierzu keinen Beschluß der Eigentümer), so daß ein Drittel der gesamten Rücklageneinnahmen von den Garagenmietern bezahlt werden. Da es in der Anlage (169 Eigentümer) einige gibt, die keinen Garagenplatz beanspruchen, werden die anfallenden Reparaturen und Erhaltungsarbeiten zu einem Großteil von den Eigentümern mit Garagenplatz getragen, da sie auf Grund ihrer Eigentumsanteile auch die "normalen" Beiträge zur Rücklage leisten müssen. Meine Frage daher: Darf eine Hausverwaltung ohne Beschluß der Miteigentümer die Garagenmieteinnahmen von den Betriebskosten zu den Rücklagen umwidmen?
LG
Franz
In unserer Wohnungseigentumsanlage waren die Einnahmen aus der Vermietung der Tiefgaragenplätze bis 2009 in den Jahresabrechnungen unter BK (Betriebskosten) geführt worden. Nach einer Groß-Sanierung werden fünf Sechstel (mehr als 60.000 Euro) dieser Einnahmen in die Rücklage überführt (es gibt hierzu keinen Beschluß der Eigentümer), so daß ein Drittel der gesamten Rücklageneinnahmen von den Garagenmietern bezahlt werden. Da es in der Anlage (169 Eigentümer) einige gibt, die keinen Garagenplatz beanspruchen, werden die anfallenden Reparaturen und Erhaltungsarbeiten zu einem Großteil von den Eigentümern mit Garagenplatz getragen, da sie auf Grund ihrer Eigentumsanteile auch die "normalen" Beiträge zur Rücklage leisten müssen. Meine Frage daher: Darf eine Hausverwaltung ohne Beschluß der Miteigentümer die Garagenmieteinnahmen von den Betriebskosten zu den Rücklagen umwidmen?
LG
Franz