Gerichtsstandort?

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Kalles
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Gerichtsstandort?

Beitrag von Kalles » 03.04.2014, 23:32

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor Jahren Textilien nach De verkauft, welche sich nachweislich als Plagiate herausgestellt haben! Der Kläger (in Frankreich) droht mir nun mit einem Gerichtsverfahren in DE, obwohl ich in AT sitze, nur die Ware ging nach DE. In AT ist die Sache schon verjährt, nach deutschen Recht jedoch nicht! Ist eine klage in DE überhaupt zulässig, wenn Kläger und Beklagter nicht in dem Land sitzen, sondern nur die Ware dorthin geliefert wurde! Der Anwalt des Klägers kommt natürlich aus DE!

Vielen Dank für eure Hilfe



Vereinsinfo
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Beitrag von Vereinsinfo » 05.04.2014, 18:04

Bin zwar kein Anwalt, aber hatte so ein ähnliches Problem. Bei mir ging es um nachträgliche Klage wegen angeblich überteuerter Kosten etc.

Wenn Du der Verkäufer der Ware bist. Offiziell als Firma. Dann gilt Dein Gerichtsstand. D.h. der Kunde muss wenn er Dich klagen will, nach Österreich kommen.

Ist genauso wie wenn Du jetzt etwas bei einer Internet Firma bestellst und dann reklamierst. Wenn diese Firma dann Ihren Sitz in, was weiß ich wo hat, dann musst Du dich nach deren Gesetzen richten. Deshalb gibt es ja so viele Internet Firmen mit Firmensitz irgendwo im Ausland.

Hoffe ich konnte Dir helfen

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 05.04.2014, 19:46

Wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen?

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