Privatstraße geändert zu Gemeindestraße
Verfasst: 03.04.2014, 20:14
Hallo liebe Gesetzesversteher!
Ich habe eine recht knifflige Frage:
Zu meinem Haus führt eine Straße welche sich 4 Häuser teilen und vor kurzem in Privatbesitz meines Nachbarn war. Dieser entschloss sich aufgrund möglichen Haftungsfällen diese an die Gemeinde abzutreten.
Ich habe das nun 20 Jahre alte Haus vor ca. 7 Jahren von dessen Sohn erworben. Eine gemeindebeauftragte Vermessung ergab, dass meine ca. 2m hohe Feldahornhecke ca. 1m zu weit in die ursprüngliche Privatstraße gepflanzt wurde. Habe das Ganze ohne dieser Kenntnis so übernommen. Die Hecke wurde nun von Gemeindemitarbeitern auf Weisung des Bürgermeisters kurzum abgeschnitten und ich habe somit keine Grundstücksbegrenzung mehr. Begründung: Gemeindestraßen müssen mind. 4m breit sein (war vorher 3m breit).
Frage: muss die Gemeinde die Hecke an der richtigen Stelle wieder pflanzen oder komme ich hier relativ unschuldig zum Handkuss?
Ich habe eine recht knifflige Frage:
Zu meinem Haus führt eine Straße welche sich 4 Häuser teilen und vor kurzem in Privatbesitz meines Nachbarn war. Dieser entschloss sich aufgrund möglichen Haftungsfällen diese an die Gemeinde abzutreten.
Ich habe das nun 20 Jahre alte Haus vor ca. 7 Jahren von dessen Sohn erworben. Eine gemeindebeauftragte Vermessung ergab, dass meine ca. 2m hohe Feldahornhecke ca. 1m zu weit in die ursprüngliche Privatstraße gepflanzt wurde. Habe das Ganze ohne dieser Kenntnis so übernommen. Die Hecke wurde nun von Gemeindemitarbeitern auf Weisung des Bürgermeisters kurzum abgeschnitten und ich habe somit keine Grundstücksbegrenzung mehr. Begründung: Gemeindestraßen müssen mind. 4m breit sein (war vorher 3m breit).
Frage: muss die Gemeinde die Hecke an der richtigen Stelle wieder pflanzen oder komme ich hier relativ unschuldig zum Handkuss?