Privatstraße geändert zu Gemeindestraße

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Hornizzn
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Privatstraße geändert zu Gemeindestraße

Beitrag von Hornizzn » 03.04.2014, 20:14

Hallo liebe Gesetzesversteher!

Ich habe eine recht knifflige Frage:
Zu meinem Haus führt eine Straße welche sich 4 Häuser teilen und vor kurzem in Privatbesitz meines Nachbarn war. Dieser entschloss sich aufgrund möglichen Haftungsfällen diese an die Gemeinde abzutreten.
Ich habe das nun 20 Jahre alte Haus vor ca. 7 Jahren von dessen Sohn erworben. Eine gemeindebeauftragte Vermessung ergab, dass meine ca. 2m hohe Feldahornhecke ca. 1m zu weit in die ursprüngliche Privatstraße gepflanzt wurde. Habe das Ganze ohne dieser Kenntnis so übernommen. Die Hecke wurde nun von Gemeindemitarbeitern auf Weisung des Bürgermeisters kurzum abgeschnitten und ich habe somit keine Grundstücksbegrenzung mehr. Begründung: Gemeindestraßen müssen mind. 4m breit sein (war vorher 3m breit).

Frage: muss die Gemeinde die Hecke an der richtigen Stelle wieder pflanzen oder komme ich hier relativ unschuldig zum Handkuss?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.04.2014, 22:00

Aus welchem Bundesland kommen Sie?

Hornizzn
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Beitrag von Hornizzn » 03.04.2014, 22:07

Ich bin aus Tirol.

Hornizzn
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Beitrag von Hornizzn » 03.04.2014, 22:23

Zusätzlich sollte eventuell erwähnt werden, dass die besagte Hecke blöderweise auch um diesen beschriebenen einen Meter (ca.) laut neuer Vermessung sogar ausserhalb meines Grundstückes steht bzw. gestanden ist.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.04.2014, 10:59

Wenn durch die neue Vermessung die Hecke jetzt dem öffentlichen Straßengrund zufällt, dann haben Sie darauf mE keinen Einfluss mehr. Es müsste aber eine Grundabtretung ( ev iSv § 80 Tiroler Raumordnungsgesetz) erfolgt sein und Sie dafür eine Entschädigung erhalten haben.

Unter Zugrundelegung Ihres Sachverhaltes war die Vorgangsweise der Gemeinde dennoch nicht rechtskonform.
Gemäß § 50 Tiroler StraßenG hätte die zuständige Behörde (Gemeinde, Land) Ihnen vorher den Auftrag erteilen müssen, die Hecke zurückzuschneiden (es gilt die 5m-Regelung!), wenn das Schutzinteresse der Straße dies erfordert.
Erst wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist die Ersatzvornahme zulässig.

Hornizzn
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Beitrag von Hornizzn » 04.04.2014, 13:37

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe keinerlei Entschädigung erhalten, weil aufgrund der Straßenverbreiterung keine Grundabtretung notwendig war. Meine Hecke stand wie bereits erläutert nach neuer Vermessung ca. 1m ausserhalb meines Grundstückes, welches von mir allerdings schon vor ca. 7 Jahren so übernommen wurde.
Ein Zurückschneiden der Hecke, welche übrigens ca. 50m lang war, hätte aufgrund der falschen Position, eine Straßenverbreiterung auf 5m nicht ermöglicht.

Ich vermute stark, dass die Neuanlegung lediglich meinen eigenen Geldbeutel belasten wird.

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