Persönliche Anwesenheit bei Immobilienkaufvertrag
Verfasst: 02.04.2014, 23:44
Ich habe gehört, dass bei der Unterzeichnung eines Immobilienkaufvertrages beim Notar alle Beteiligten persönlich anwesend sein müssen.
Im Internet habe ich auf http://www.hausbau-tipps.info/hausbau/kaufvertrag.php folgenden Satz gefunden "Persönliche Anwesenheit aller am Kauf Beteiligter ist zwingend; ein Bevollmächtigter sollte hinsichtlich der Thematik fachlich versiert sein."
Das ist ein Widerspruch in sich. Warum sollte zusätzlich zu einem persönlich Anwesenden ein Bevollmächtigter anwesend sein?
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich mich vertreten lassen? Von welchen Personen kann ich mich vertreten lassen? Jedermann, Anwalt, .... ? Ich bin als Teil einer Erbengemeinschaft in der Rolle des Verkäufers.
Im Internet habe ich auf http://www.hausbau-tipps.info/hausbau/kaufvertrag.php folgenden Satz gefunden "Persönliche Anwesenheit aller am Kauf Beteiligter ist zwingend; ein Bevollmächtigter sollte hinsichtlich der Thematik fachlich versiert sein."
Das ist ein Widerspruch in sich. Warum sollte zusätzlich zu einem persönlich Anwesenden ein Bevollmächtigter anwesend sein?
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich mich vertreten lassen? Von welchen Personen kann ich mich vertreten lassen? Jedermann, Anwalt, .... ? Ich bin als Teil einer Erbengemeinschaft in der Rolle des Verkäufers.