Persönliche Anwesenheit bei Immobilienkaufvertrag

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Tschuri Cazzino
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Persönliche Anwesenheit bei Immobilienkaufvertrag

Beitrag von Tschuri Cazzino » 02.04.2014, 23:44

Ich habe gehört, dass bei der Unterzeichnung eines Immobilienkaufvertrages beim Notar alle Beteiligten persönlich anwesend sein müssen.
Im Internet habe ich auf http://www.hausbau-tipps.info/hausbau/kaufvertrag.php folgenden Satz gefunden "Persönliche Anwesenheit aller am Kauf Beteiligter ist zwingend; ein Bevollmächtigter sollte hinsichtlich der Thematik fachlich versiert sein."

Das ist ein Widerspruch in sich. Warum sollte zusätzlich zu einem persönlich Anwesenden ein Bevollmächtigter anwesend sein?

Wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich mich vertreten lassen? Von welchen Personen kann ich mich vertreten lassen? Jedermann, Anwalt, .... ? Ich bin als Teil einer Erbengemeinschaft in der Rolle des Verkäufers.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 03.04.2014, 00:48

Es muss nicht zusätzlich ein Bevollmächtigter anwesend sein. Wenn der Käufer jemanden die Macht einräumt das Rechtsgeschäft in seinem Namen zu schließen (§ 1002 ABGB), dann sollte dieser Bevollmächtigte mit den thematischen Aspekten (um was es geht, also was der Käufer will) vertraut sein.

Sie können sich von jeder Person, die eigenberechtigt (sohin geschäftsfähig) ist, rechtsgeschäftlich vertreten lassen.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 03.04.2014, 09:58

Die Unterfertigung des Kaufvertrages muss notariell beglaubigt werden. Eine Bevollmächtigung ist nur möglich, wenn diese Bevollmächtigung notariell beglaubigt wurde.

Alle Beteiligten müssen nicht anwesend sein. Es können die Parteien auch nacheinander unterschreiben.

Der Link führt zu einer Seite die deutsches Recht behandelt und nicht österreichisches.

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