Bezahlter Gutschein - Gültigkeit
Verfasst: 01.04.2014, 23:42
Guten Abend,
Folgender Sachverhalt: Vor einigen Jahren habe ich einen Gutschein geschenkt bekommen über einen bestimmten Geldbetrag, der von einem Handelsunternehmen in der Nähe ausgestellt worden war; bezahlt hat den Gutschein der Schenkende. Auf dem Gutschein war vermerkt, daß er ein Jahr gültig sei.
In dem einen Jahr habe ich allerdings keine Waren des besagten Unternehmens benötigt und den Gutschein daher nicht eingelöst. Einige Zeit danach wollte ich dann dort etwas kaufen und den Gutschein dafür verwenden; der Besitzer verweigerte das mit der Begründung, daß das Jahr abgelaufen sei und eine Einlösung aus buchhalterischen Gründen nicht möglich sei. Meinen Einwand, daß ja dafür bezahlt worden war, ließ er nicht gelten.
Ich ließ das ganze dann einige Zeit auf sich beruhen, bis mir ein Zeitungsartikel in die Hände fiel mit Verweis auf ein Urteil des OGH, wonach Gutscheine 30 Jahre lang gültig wären. Diesen Artikel habe ich dem Unternehmen noch zukommen lassen mit Bitte um Stellungnahme. Nun schreibt mir das Unternehmen, daß "dieses Urteil nicht für den ganzen Handel anwendbar und auch nicht für alle gültig" sei.
Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Behauptung nur eine Nebelgranate ist und nicht auf Tatsachen beruht?
Besten Dank im voraus,
/c
Folgender Sachverhalt: Vor einigen Jahren habe ich einen Gutschein geschenkt bekommen über einen bestimmten Geldbetrag, der von einem Handelsunternehmen in der Nähe ausgestellt worden war; bezahlt hat den Gutschein der Schenkende. Auf dem Gutschein war vermerkt, daß er ein Jahr gültig sei.
In dem einen Jahr habe ich allerdings keine Waren des besagten Unternehmens benötigt und den Gutschein daher nicht eingelöst. Einige Zeit danach wollte ich dann dort etwas kaufen und den Gutschein dafür verwenden; der Besitzer verweigerte das mit der Begründung, daß das Jahr abgelaufen sei und eine Einlösung aus buchhalterischen Gründen nicht möglich sei. Meinen Einwand, daß ja dafür bezahlt worden war, ließ er nicht gelten.
Ich ließ das ganze dann einige Zeit auf sich beruhen, bis mir ein Zeitungsartikel in die Hände fiel mit Verweis auf ein Urteil des OGH, wonach Gutscheine 30 Jahre lang gültig wären. Diesen Artikel habe ich dem Unternehmen noch zukommen lassen mit Bitte um Stellungnahme. Nun schreibt mir das Unternehmen, daß "dieses Urteil nicht für den ganzen Handel anwendbar und auch nicht für alle gültig" sei.
Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Behauptung nur eine Nebelgranate ist und nicht auf Tatsachen beruht?
Besten Dank im voraus,
/c