Kängurutest- ein Test- ein Wettbewerb

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Angehende_Anw?ltin
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Kängurutest- ein Test- ein Wettbewerb

Beitrag von Angehende_Anw?ltin » 30.03.2014, 14:19

Hallo,
zur kurzen Erklärung des Kängurutests;
Jedes Jahr wird in vielen Schulen in Österreich der Kängurutest durchgeführt. In diesem geht es um das logische Denkvermögen in Mathe. Den Test gibt es immer für zwei Schulstufen - 3. und 4. Klasse, 5. und 6. Klasse usw.
Viele Schüler sind bei uns gegen diesen Test, da wir nicht gemessen werden wollen. Der Wettbewerb ist Pflicht. Schließlich werden die Punkte und Ergebnisse an der Schule aufgehängt! So kann man sehen wie 'blöd' ist oder wer 'dumm' ist. Oft wurden schon Schüler deswegen ausgelacht - deshalb haben sie mich gefragt, ob ich mit dem Direktor reden könne, dass wir diesen Wettbewerb abschaffen oder zumindest nicht teilnehmen MÜSSEN.
Ein zweiter Punkt wäre, dass unser Mathelehrer allen Letztplatzierten ein Minus in die Schulnote hineinschreibt. Bei diesem Test sind wirklich für die Altersgruppe schwierige Aufgaben, die wir im Unterricht noch nicht durchgemacht haben, dabei. Darf man ungelernten Stoff mit in die Note miteinbeziehen?

Würde mich wirklich freuen, wenn ich nicht nur von Lehrern eine Antwort höre, sondern auch von Juristen.
Danke!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 30.03.2014, 15:26

Der Lehrer darf gemäß § 18 Abs 1 erster Fall SchUG nur Leistungen beurteilen, welche die Mitarbeit der Schüler im Unterricht betreffen.
Eine für einen Unterrichtsgegenstand spezifische Tätigkeit, welche außerhalb des Unterrichts erbracht wird, darf gemäß § 18 Abs 13 SchUG nicht in die Note des Gegenstandes miteingebracht werden, es sei denn diese Tätigkeit wurde vom Lehrer im Rahmen des Unterrichts für diesen in Auftrag gegeben (Hausaufgaben, Portfolioarbeiten nach § 17 Abs 2 SchUG).

Der Känguru-Wettbewerb ist keine Initiative eures Lehrers; er findet außerhalb des Unterrichts unter Beaufsichtigung eines Lehrkörpers statt. Gemäß § 18 Abs 13 SchUG dürfen die dort erbrachten Leistungen nicht beurteilt werden.

Über eine Befreiung bezüglich der Teilnahme am Wettbewerb kann ich Ihnen momentan keine ordentliche Auskunft erteilen. Das liegt vermutlich auch daran, dass die Webseite http://www.kaenguru.at/ hinsichtlich Orthographie und Semantik unzumutbar ist.

Nordl?nder
Beiträge: 3
Registriert: 20.03.2014, 11:07

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Beitrag von Nordl?nder » 31.03.2014, 06:08

Laut der Zustimmungserklärung müssen die Eltern ihre Kinder zu diesem Test anmelden (bzw. ab 14 die Kinder sich selbst). Ein einfaches in Punkt Eins angekreuztes "Nein" schließt ebenso von der Teilnahme aus wie eine fehlende Zustimmungserklärung.
Außerdem:

http://www.kaenguru.at/ueber-den-wettbe ... -schueler/

"Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist freiwillig, keine Daten werden weitergegeben und es werden nur die Namen der Preisträger veröffentlicht."

Das sagt wohl alles.
Meine Fragen an die Juristen:
Ist eine Schule berechtigt, den Test gegen die Freiwilligkeit durchzuführen, also Schüler zur Teilnahme zu zwingen? Ist sie berechtigt, gegen die Erklärung dieses "Känguru"-Vereins Daten zu veröffentlichen, Ergebnisse auszuhängen?

Als Schulungsleiter für Erwachsene weiß ich nämlich, dass ich Testergebnisse ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht einmal laut in der Klasse verkünden darf. Möchte jemand nicht öffentlich genannt werden (kommt immer wieder vor), erfährt er sie schriftlich per mail/sms oder mündlich in der Pause.
Bei Kindern gelten da sicher andere Regeln, aber ein öffentliches Aushängen in der Schule für alle außer den Testsiegern (die sich immerhin auch ausdrücklich dazu bereit erklären müssen) scheint mir ebenso bedenklich wie eine erzwungene Teilnahme. Da dieser Test nicht Teil des Unterrichts ist, fällt er eigentlich auch nicht unter die Teilnahmepflicht, oder?

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