Wie lange muss ich Zahlungsbelege aufheben?

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Troublemaker
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Wie lange muss ich Zahlungsbelege aufheben?

Beitrag von Troublemaker » 17.03.2014, 23:57

Hallo,
ich habe ein Schreiben von einer Tierarztpraxis bekommen, bei der ich im Jahre 2009 mit meinem Hund zu einer Untersuchung war. Ich habe damals die Rechnung zur Einzahlung bekommen und in den letzten 5 Jahren auch nichts mehr von diesen Tierärzten gehört. Nun aber soll die Rechnung immer noch offen sein und ich mich "bereits in der dritten Mahnstufe" befinden. Man gibt mir eine 14-tägige Frist zur Einzahlung und droht ansonsten mit Rechtsanwalt.
Meine Fragen daher:
Wie lange bin ich als Privatperson verpflichtet Zahlungsbelege aufzuheben?
Da ich den Zahlungsbeleg nach 5 Jahren nicht mehr habe, kann ich tatsächlich dafür belangt werden?

Wäre für Antwort eines diesbezüglich rechtskundigen dankbar.



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 18.03.2014, 06:53

Die Leistungsverpflichtung ist prinzipiell nach 3 Jahren verjaehrt

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 18.03.2014, 07:05

...insbesondere von Tierärzten nach § 1486 Z 6 ABGB.
Sollten Sie die Leistung dennoch bezahlen, so können Sie diese später auch nicht mehr zurückfordern.

Troublemaker
Beiträge: 34
Registriert: 06.06.2012, 13:06

Beitrag von Troublemaker » 18.03.2014, 17:41

So ähnlich dachte ich mir das schon.
Vielen Dank!

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