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erbrecht

Verfasst: 03.08.2005, 11:26
von JUSLINE
wie kann ich jemanden als allein erben einsetzen ohne das meine Mutter, Vater, Brüder ihren Pflichtanteil bekommen?

ist dies überhaupt möglich?

RE: erbrecht

Verfasst: 25.10.2005, 16:57
von JUSLINE
Das ist möglich, jedoch stellt der Pflichtteil - wie der Name schon sagt - eine gesetzliche Einschränkung der Testierfreiheit dar. Daher ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, den PT-Berechtigten nicht einmal den Pflichtteil zukommen zu lassen.

1. Erbverzicht: ein Vertrag (zu dem nat. der PT-Ber. zustimmen muss)

2. "Enterbung"

3. Erbunwürdigkeit

http://www.foren.de/system/user_Celsus.html