Überfall trotz ausreichender Beweislage Freispruch

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Hardiger
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Überfall trotz ausreichender Beweislage Freispruch

Beitrag von Hardiger » 13.03.2014, 14:15

Hallo, liebes Jusline Forum und liebe ALLE IHR die mit dem Recht zu tun habt.

Ich habe einen sehr interessanten Fall für Euch, es ist keine Weltangelegenheit jedoch geht es hierbei tatsächlich um uns alle, da es bei diesem Fall um die Logik hinter dem ganzen
System steckt.

Vielleicht such ich aber auch einfach so Eure Hilfe um besser damit umzugehen oder sogar vielleicht Tipps von Euch zu erhalten um eine Berufung zu beantragen.
OK zur Story. -- Das Gesamte Protokoll kann ich Online Stellen natürlich mit veränderten Namen (Falls das gesetzlich nicht erlaubt ist) mach ich auf jeden Fall das ist nicht Schwer




März 2013 Wien 20:00 UHR


war ich mit meinem Auto alleine auf einer 2 Spurigen Fahrbahn unterwegs. Bei Bedarf wechselte ich die Fahrspur von der linken auf die rechte. (Ausparkende Autos, 40Khm Durchschnittsfarher, Bus)

Ich bemerkte dass ein SUV, mit ständig aufleuchtender Lichthupe, knapp auffahrend hinter mir herfuhr. Der Sicherheitsabstand betrug keinen Meter.

Ich reduzierte die Fahrgeschwindigkeit um anzudeuten dass mir der Sicherheitsabstand fehlt, außerdem fuhr ich in diesem Moment schon in eine relativ starke Linkskurve. Der Fahrer des SUV fuhr weiter mit aufleuchtender Lichthupe hinter mir her.

Schon bald fuhr ich und der SUV direkt hinter mir, auf eine rot leuchtende Ampel einer Kreuzung zu.

Ich blieb an der Kreuzung stehen und der SUV ebenso hinter mir.

Plötzlich merkte ich wie zwei Personen aus dem SUV stiegen und eilend zu mir vorkamen.
Der Lenker des SUV eine Frau. Der Beifahrer ein Mann.
Der Beifahrer kam zu meiner Fahrertür hämmerte mit seiner geballten Faust auf meine Fensterscheibe, riss meine Tür auf, boxte mir 3-4 mal auf den Kopf. Als ich merkte dass der Mann auf mich einschlagen wollte, habe ich mich nach rechts unten zum Schaltknüppel gelehnt und meine Arme über meinen Kopf gelegt, als Schutz. In dieser Schieflage kam noch unter dem Arm des Mannes der Arm von der Frau (Lenkerin) durch und sprühte mir Pfefferspray ins Gesicht.
Kurz darauf fuhren sie weg.

Ich wollte im Schockzustand meine Fahrertüre schließen, wobei ich merkte dass meine Geldbörse im Seitenfach der Tür fehlte. Ich bekam die Augen nicht auf, deshalb spreizte ich mit zwei Fingern ein Auge auf um die Polizei zu rufen. Durch den (immer wieder) Blick in den Rückspiegel während der Fahrt wusste ich wie sie aussahen und welches Auto das war. Das alles habe ich beim Notruf bekannt gegeben. Schlag, Pfefferspray, Geldbörse weg.

Bis die Polizei eintraf kam ein Mann und fragte ob er helfen könne. Ich antwortete dass ich schon die Polizei verständigt hätte. Der Mann stellte mein Pannendreieck auf, kurz darauf traf auch schon die Polizei ein mit einem Kübel Wasser, kamen direkt zu mir zu der Fahrertüre mit dem Kübel Wasser und sagten mir dass ich mir jetzt die Augen vorsichtig auswaschen soll.
Fragten einige Sachen

die ich jetzt nicht alle aufzählen werde da im Protokoll ohnehin alles anders
geschrieben wurde. Protokoll gibt's dann auch Online

Wenige Minuten traf die Rettung ein und per Funk erhielten die Polizisten auch die Info dass man die Täter gefunden hat.

Die Rettungsleute halfen mir in den Rettungswagen einzusteigen.
Meine Nase war vergleichbar mit einem Wasserfall. Man konnte mir nicht einmal ein Taschentuch geben worauf ich gezwungener Weise alles in meine Hose reinschmieren durfte.

Ich wurde ins AKH gefahren und nach kurzer Wartezeit kam ich sofort in ein Behandlungszimmer und mir wurden von (ich schätze ) Krankenpflegern die Augen ausgespült mit Wasser. (Kanülen mit Wasser aufgezogen und in die Augen gespritzt. Wenig Später kam die Polizei ins Spital in den Behandlungsraum und tasteten meine Jacke ab ob die Geldbörse nicht doch bei mir sei. Man könnte ja im Schockzustand bestimmte Sachen vergessen :)
Der Inhalt waren 80 Euro in etwa.

Da ich aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Augen richtig öffnen konnte wusste ich auch nicht wie ich zu meinem Auto käme, woraufhin ich die Polizei fragte ob sie mich mitnehmen könnten, da sie ohnehin in diese Gegend fahren würden, sie fuhren mich zu meinem Auto.

Sie warteten noch kurz auf mich und fuhren mich zu meinem Auto.

wo ich dann auch merkte dass da noch Pfeffersprayspuren waren. dachte aber dass es ohnehin protokolliert wurde und das nun zu fotografieren hätte keinen Sinn mehr für mich gemacht der es als Beweis nicht taugt, kann ich ja jederzeit selber gemacht haben.

Das Spital hat mir keinerlei Unterlagen mit der Anamnese Hornhautentzündung oder was ich in den Augen hatte welche Substanz nichts einfach mit gegeben außer was gemacht wurde und wie behandelt wurde glaube ich es war auch kein Facharzt der sich das angeschaut hat... frage warum war es vielleicht offensichtlich welche Substanz da drinnen war??
KURZE INFO:
was der Lenkerin und dem Beifahrer später zum Vorteil verhilft.


Am nächsten Tag war ich beim Amtsarzt der eine Bindehautentzündung an den Augen und eine Prellung am Kopf feststellen konnte. Kurze Info Bindehaut und nicht Hornhautentzündung 1 Tag nach dem Ereignis.


Einige Wochen darauf bekam ich eine Ladung zur Niederschrift, Kriminalpolizei.

Wo ich meine Aussage wie hier und beim Notruf und bei der eintreffender Polizei und vor Gericht tätigte. Es war nicht schwer, da ich nur das erzählte was wirklich geschah.

Bei der Niederschrift wurde ich Aufklärt dass die zwei Täter im direkten Anschluss nach dem Vorfall zur Polizei gefahren sind :)

und meldeten dass ein betrunkener in schlangenlinienfahrender Autofahrer unterwegs sei, worauf ich ziemlich wie Sie vielleicht nachvollziehen können sauer war.

Noch bei der Niederschrift musste ich wiederholt dazu sagen dass der Beifahrer ebenso auf meinen Kopf schlug, da bis zu diesem Zeitpunkt nur die Lenkerin eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen hat. Die Kriminalbeamtin notierte, dass auch der Beifahrer nun zur Niederschrift kommen muss und eine Anzeige erhält.
Nun folgend Eckinfos, Die Aussage der Täter, Die Aussage des Zeugen ( der Mann mit dem Pannendreieck) Die Aussage der Polizei Meine Kennen Sie nun.

Aussage der Täter.

Aussage des Beifahrers.

Ich stieg aus ging zu dem Fahrer um ihn auf seine Fahrweise aufmerksam zu machen worauf der Fahrer das Fenster öffnete und mich am Kragen packte und nach kurzer verbaler Auseinandersetzung nahm mich meine Frau und wir gingen zu unserem Auto zurück, der Lenker des Fahrzeugs schrie vor sich hin irgendetwas mit Polizei. Meine Frau hat nicht mit dem PF Spray gesprüht
Andere Aussage von Ihm Wir packten uns am Kragen.

Aussage Lenkerin:

An der Kreuzung kamen wir zum Stillstand und mein Mann ging vor um den Lenker auf seine Fahrweise aufmerksam zu machen der Lenker ließ das Fenster hinunter und nahm meinen Mann am Kragen woraufhin ich Angst bekam und vorging um ihn zurückzuholen bezüglich dem Pfefferspray kann es sein dass ich kurz angekommen bin glaube aber nicht. Ich wurde schon 3 mal überfallen deshalb führe ich immer einen PF Spray mit mir herum.

Aussage Zeuge:

Der Lenker Des Vorderen Fahrzeugs stieg aus ging nach hinten es gab eine verbale Auseinandersetzung und er ging wieder ins Auto zurück und kam wieder heraus und irgendwann einmal riss der SUV Beifahrer die Fahrzeugtüre des vorderen Fahrzeugs auf. mehr hab ich nicht gesehen es war dunkel.

Nach dem die SUV Leute weg waren parkte ich mein Auto um die Ecke und ging zurück um zu helfen.

Der Lenker des Fahrzeugs hatte seine Augen offen. ???????????
hier eine Kurze Frage. Warum sagt der Zeuge dass meine Augen offen waren wenn sie tatsächlich nicht offen waren??
kann der Zeuge ausgetauscht worden sein ?

Weiter

Aussage Polizei: bzw. Protokoll. Aussage gibt es ja eigentlich keine von denen da die das auf einem 5x7cm Block Stichinfos notieren.

Der Lenker des vorderen Fahrzeugs hatte beim eintreffen der Polizei die Augen offen und stand draußen. Der Kollege Peppi hat sofort Erste Hilfe Maßnahmen eingeleitet mit einem Kübel Wasser. Der Lenker wurde befragt und ins Spital gebracht.
Es befand sich ein Zeuge des Geschehens am Ort.

Kurze Frage! Wozu leistet der Kollege Peppi erste Hilfe wenn ich die Augen offen habe und stehe ? Und warum werde ich ins Spital gebracht wenn ich die Augen eh offen hab?

Der Lenker hat bei der weiteren Befragung wegen der Geldbörse angegeben dass er sich nicht sicher sei wie die Geldbörse abhanden gekommen sei plötzlich machte der Lenker keine Anschuldigungen mehr ( meine Aussage diesbezüglich war ((leider denke ich nun )) ich bin kein Augenzeuge des Diebstahls aber die Geldbörse war bis zu diesem Zeitpunkt in dem Seitenfach meiner Fahrertüre )


Die Lenker des SUV kamen zu uns auf die Wache und erzählen uns dass ein Verrückter unterwegs sei und dass er wohlmöglich betrunken sei. Nach kurzer Zeit bekamen wir über Funk die Meldung des Vorfalls und es stellte sich heraus dass die Lenker des SUV die gesuchten Personen waren.

Ich machte die Einvernahme und stelle auch fest dass vom Pfefferspray nicht viel fehlte.

Nach kurzer Zeit waren die Kollegen im Spital um den Lenker des vorderen Fahrzeugs nach der Geldbörse zu fragen wobei der angab dass auch der Beifahrer zugeschlagen hätte.

daraufhin riefen wir die Personen wieder an und baten sie wieder herzukommen um eine Niederschrift zu dem Vorfall zu tätigen.

KURZE FRAGE !

Muss die Polizei nicht Fingerabdrücke nehmen vom Fahrzeug ?
Muss die Polizei nicht nachschauen ob die Täter nicht die Tatwaffe und Geldbörse oder andere Waffen in deren Auto hatten ?
Oder Spuren vom Spray im Auto ?
Oder haben die das einfach nicht gemacht weil alles offensichtlich war ???

ich versteh das ganze einfach nicht mehr und ich kenn mich auch mit dem Rechtssytem oder wie man das nun nennt nicht aus.

Die Verhandlung ging so aus:

Die Angeklagten wurden im Zweifelfall freigesprochen

ich wurde vertreten durch den weißen Ring
meine Vertretung sagte nach der Verhandlung zu mir dass es eine Bindehautentzündung war laut Amtsarzt und das könnte auch beim Autofahren bei geöffnetem Fenster passieren, eine Mücke oder Staub.

Das Hat Die Zu Mir Gesagt nach der Verhandlung beim Cafetrinken, das war aber auch der letzte Satz den ich gesprochen hatte mit ihr.

Ich stand auf sagte, es hat mich sehr gefreut und bin gegangen. durch den 16ten bis in den 13ten und wieder zurück in den 19ten zu Fuß
denn ich fühlte mich einfach so als hätte ich persönlich kein Recht auf Recht. Deswegen schreibe ich hier all das rein um vielleicht Eure Hilfe zu bekommen oder die Tatsache dass das '' es ist so wie es ist'' wir nicht einfach so stehen lassen können.
Ich will es jedenfalls nicht denn ich möchte in Zukunft ruhig schlafen können weil ich weiß wenn jemand etwas anstellt,

wird der zur Rechenschaft gezogen. Aber wenn ich weiß dass man Tätern mit offensichtlicher Beweislage einen Freispruch erteilt, dann fragt man sich echt schon, will man lieber Täter oder Opfer sein.

Und dass sich diese Frage erst gar nicht stellt, würde mir das viel bedeuten wenn Ihr mir helfen könntet.

Eigentlich ist das jetzt schon ziemlich viel Text für ein Post :)

aber leider ging es nicht kürzer das sind auch nur so die Eckdaten.

Wie schon gesagt das ganze Protokoll werde ich Onlinestellen für jeden der es haben und lesen will natürlich mit geänderten Namen und Adressen, Ihr wisst schon. Sorry dass ich immer wieder Ihr und dann auf Sie umspringe.

Liebe Grüße euer Rüdi



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 13.03.2014, 20:07

Das Gericht hat den Freispruch bestimmt auch begründet, also dargelegt warum es der Ansicht ist, dass die Angeklagten freizusprechen sind.

Die Polizei kann nicht einfach so ein fremdes Auto oder Personen durchsuchen, dafür gibt es (zum Glück) exakte Regelungen in der StPO. Wieso sollten Fingerabdrücke etwas nutzen? Wenn die Täter nicht in der Datenbank sind bringen Ihnen die Fingerabdrücke gar nichts, außerdem ist die hier von den Fingerabdrücken abhängende Tatsache, nämlich, dass die Herrschaften am Tatort waren, geklärt. Die Pfefferspray-Attacke ist meines Erachtens eine Misshandlung und nicht zwingend eine Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. Vielleicht könnte man sie als Gesundheitsschädigung deklarieren. Raub nach § 142 Abs 1 StGB kommt nur in Betracht, wenn der Täter Gewalt anwendet um eine fremde Sache wegzunehmen. Schließt er nach der Gewaltanwendung spontan den Vorsatz jetzt auch noch die Geldbörse mitzunehmen, liegt Diebstahl nach § 127 StGB und kein Raub vor. Das Paar müsste also von vornherein vorgehabt haben Ihnen durch die Gewaltanwendung die Geldbörse wegzunehmen um wegen Raubes bestraft werden zu können. In diesem Fall sieht es so aus, dass der Vorsatz der Wegnahme erst nach der Gewaltanwendung geformt wurde. Alle Straftaten müssen nachgewiesen werden und es muss begründet werden, warum der Richter der Ansicht ist, dass eine Verurteilung zu erfolgen hat.

Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist in einem Rechtsstaat sehr wichtig, sonst würde es Verurteilungen hageln bei Befürchtungen ohne ordentlich nachvollziehbare Beweise.

Die Schlampereien im Krankenhaus sind nicht die Schuld des Richters. Dieser darf nur anhand der ihm vorgelegten Beweise (Arztbefund) ein Urteil fällen. Gibt es keinen Befund, der zumindest die Tatsache der Körperverletzung bestätigt bzw. kann nicht mit Sicherheit gesagt werden ob die durch den Pfefferspray zugefügte Attacke kausal für die Bindehautentzündung war, hat der Richter die Täterin natürlich freizusprechen. Ungeachtet dessen könnte der Angriff mit dem Spray an sich bereits als Körperverletzung auszulegen sein, wie gesagt meines Erachtens ist das Ansprühen mit Pfefferspray zwar sehr unangenehm, aber nicht zwingend eine Verletzung am Körper oder eine Schädigung an der Gesundheit. Die Schläge selbst haben offenbar zu keiner Verletzung geführt, sonst wäre dies näher ausgeführt worden.

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