Ich hätte folgende Frage:
einem meiner Kollegen wurde von der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v." (Bad Homburg, Deutschland) eine Abmahnung (mit Unterlassungs-Erklärung) geschickt, es geht da um eine (möglicherweise) nicht korrekte Impressum-Verfassung seiner Homepage.
Dieser Kollege ist Österreicher.
M. W. sind in Österreich Abmahnungen mit (Erstattungs-)Kosten-Forderung in so einer Konstellation nicht gestattet, nach deutschen Recht hingegen sehr wohl.
Wie soll er sich nun verhalten, soll / muss er die Abmahnkosten begleichen wenn er es nicht auf einen Prozess ankommen lassen will ?
Anders formuliert: greift hier das diesbezügliche österreichische oder deutsche Recht ?
Danke im voraus für jede kompetente Wortmeldung !
a111
Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v.
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