Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v.

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JUSLINE
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Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v.

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2005, 21:57

Ich hätte folgende Frage:



einem meiner Kollegen wurde von der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v." (Bad Homburg, Deutschland) eine Abmahnung (mit Unterlassungs-Erklärung) geschickt, es geht da um eine (möglicherweise) nicht korrekte Impressum-Verfassung seiner Homepage.



Dieser Kollege ist Österreicher.



M. W. sind in Österreich Abmahnungen mit (Erstattungs-)Kosten-Forderung in so einer Konstellation nicht gestattet, nach deutschen Recht hingegen sehr wohl.



Wie soll er sich nun verhalten, soll / muss er die Abmahnkosten begleichen wenn er es nicht auf einen Prozess ankommen lassen will ?



Anders formuliert: greift hier das diesbezügliche österreichische oder deutsche Recht ?



Danke im voraus für jede kompetente Wortmeldung !



a111




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