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Fragen zu Gemeindeabgaben

Verfasst: 12.03.2014, 21:01
von IronSystem
Im Dezember 2013 erwarb ich in NÖ ein Grundstück samt Haus, die Grundbucheintragung erfolgte erst Anfang Jänner 2014.
Im Kaufvertrag wurde mir eigens Lastenfreiheit zugesichert.
Wie sich im Februar herausstellte, hat der Voreigentümer die Grundsteuer, Wasserbezugsgebühr, Kanalbenützungsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Abfallwirtschaftsgebühr/- abgabe und Seuchenvorsorgeabgabe nicht gezahlt (alles für das 4. Quartal 2013- ursprünglich fällig am 18.11.2013). Zusätzlich fallen jetzt noch eine Mahngebühr und ein Säumniszuschlag an.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt, dass ich dies zu bezahlen habe.

Nun möchte ich wissen, ob ich die Abgaben wirklich entrichten muss oder ist dies Aufgabe des Voreigentümer.

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 12.03.2014, 22:45
von Hubert Neubauer
Ohne dies näher zu überprüfen haften sie als jetziger Eigentümer für Rückstände, aber ihr Verkäufer haftet ihnen dafür.

Verfasst: 13.03.2014, 09:31
von IronSystem
Auch wenn mir eigens Lastenfreiheit zugesichert wurde?

Verfasst: 13.03.2014, 11:25
von Manannan
Verschiedene Gemeinden stellen in ihren Gebührenordnungen auf eine Abgabenpflicht des Grundeigentümers ab.
Wenn Ihr Rechtsvorgänger diesbezügliche Lastenfreiheit zusicherte, dann gilt das von Neubauer Ausgeführte.

Verfasst: 13.03.2014, 11:44
von Hubert Neubauer
Man muss hier zwei Rechtsverhältnisse unterscheiden:

Die Gemeinde fordert Abgabgen ein, für welche (meistens) der Nachfolgeeigentümer genauso haftet (wie gesagt, ohne nähere Überprüfung)


Sie schließen mit dem Verkäufer einen Vertrag. In diesem Vertrag kann natürlich nicht zu Lasten Dritter etwas vereinbart werden. Müssen sie die Abgaben der Gemeinde bezahlen, haben sie jedoch einen vertraglichen Ersatzanspruch gegen den Verkäufer