Besitzrechte / Inbesitznahme außerhalb der Erdatmosphäre

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Freeak
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Besitzrechte / Inbesitznahme außerhalb der Erdatmosphäre

Beitrag von Freeak » 07.03.2014, 08:41

Guten Morgen, Guten Tag an alle!

Mich würde interessieren ob es ein Gesetz dagegen gibt bzw. ob ich das Recht habe, mir im Weltall so gesehen einen "Platz" anzueignen?

Wie sieht es grundsätzlich aus wenn ich mir etwas aneignen möchte, was "niemandem" gehört?

Vielen Dank im Voraus[/b]



MG
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Beitrag von MG » 07.03.2014, 10:36

Bei Besitzergreifung im All ist persönliche Anwesenheit des Besitzergreifenden erforderlich und eine Eintragung in das Grundbuch der interstellaren Föderation samt Zustimmungserklärung der Klingonen...

Österreich: Besitz- und Eigentumserwerb...
z.B. § 314 ABGB und

315: Durch die unmittelbare und durch die mittelbare eigenmächtige Besitzergreifung erhält man nur so viel in Besitz, als wirklich ergriffen, betreten, gebraucht, bezeichnet, oder in Verwahrung gebracht worden ist; bey der mittelbaren, wenn uns der Inhaber in seinem oder eines andern Rahmen ein Recht oder eine Sache überläßt, erhält man Alles, was der vorige Inhaber gehabt und durch deutliche Zeichen übergeben hat, ohne daß es nöthig ist, jeden Theil des Ganzen besonders zu übernehmen.

und z.B. § 381 ABGB zum Eigentumserwerb an "herrenlosen" Sachen:
Bey freystehenden Sachen besteht der Titel in der angebornen Freyheit, sie in Besitz zu nehmen. Die Erwerbsart ist die Zueignung, wodurch man sich einer freystehenden Sache bemächtigt, in der Absicht, sie als die seinige zu behandeln.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.03.2014, 12:21

Etwas zu kaufen bzw sich ein Recht auf etwas einzuräumen was in keinem Austauschverhältnis steht, widerspricht dem Synallagma.
Ebensowenig wie Sie ein Besitzkonstitut für die dunkle Seite des Mondes erhalten können, können Sie sich auch im übrigen Weltraum nichts aneignen, da es stehts an der Austauschbarkeit von Leistung und Gegenleistung fehlt.

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