Gutscheingültigkeit bei zurücklegung der Gewerbeberechtigung
Verfasst: 06.03.2014, 14:29
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt: Ich habe einen Gutschein eines Geschäftes (Wert 100 Euro), welcher ein Jahr gültig war. Nach Ablauf schickte ich einen eingeschriebenen Brief an die Firma bzw. deren Inhaber (Musterbrief der Arbeiterkammer).
Ich war vor ein paar Tagen beim Geschäftslokal, das gibt es jedoch nicht mehr, sucht man nach der Firma im Internet, findet man die Firma in diversen Verzeichnissen, beim Wirtschaftskammer-Portal steht jedoch "Das gesuchte Unternehmen hat keine aktive Gewerbeberechtigung."
Den Brief habe ich an den Firmensitz (Privatadresse?) geschickt, wurde auch angenommen.
Firmenform ist OG.
Habe ich Pech oder kann ich Ansprüche gegen die Inhaber geltend machen? Stichwort Bereicherung...
Vielen Dank!
folgender Sachverhalt: Ich habe einen Gutschein eines Geschäftes (Wert 100 Euro), welcher ein Jahr gültig war. Nach Ablauf schickte ich einen eingeschriebenen Brief an die Firma bzw. deren Inhaber (Musterbrief der Arbeiterkammer).
Ich war vor ein paar Tagen beim Geschäftslokal, das gibt es jedoch nicht mehr, sucht man nach der Firma im Internet, findet man die Firma in diversen Verzeichnissen, beim Wirtschaftskammer-Portal steht jedoch "Das gesuchte Unternehmen hat keine aktive Gewerbeberechtigung."
Den Brief habe ich an den Firmensitz (Privatadresse?) geschickt, wurde auch angenommen.
Firmenform ist OG.
Habe ich Pech oder kann ich Ansprüche gegen die Inhaber geltend machen? Stichwort Bereicherung...
Vielen Dank!