Auszahlung nach Versteigerung
Verfasst: 27.02.2014, 00:53
Hallo liebe User!
Eine Frage zum Thema Zwangsversteigerung.
Eine Liegenschaft wird zwangsversteigert zum Höchstgebotspreis von
€ 57.000. Es gibt nur einen einzigen eingetragenen Gläubiger, nämlich die Bank welche die Versteigerung veranlasst hat. Deren Forderung beträgt
€ 17.000. Dazu kommen natürlich noch einige Gerichtsgebühren, Kosten für den Sachverständigen und vielleicht noch Zinsen, und müssen bezahlen werden. Abzüglich der Grundforderung (den € 17.000) und aller Nebenkosten, bleibt dennoch eine restliche Geldsumme, also ein Überschuss übrig. Dazu auch die Frage.
1.) Wenn die Hauptforderung samt allen Nebenkosten beglichen ist,
muss dann der restliche Überschuss mit Sicherheit an dem alten,
also ehemaligen Hauseigentümer ausbezahlt werden?
Oder kann das Gericht noch irgendwelche andere Gründe finden, um
das überschüssige Restgeld einzubehalten oder anderwertig zu
verteilen?
2.) Dadurch das es nur einen einzigen Gläubiger gibt und der komplett
ausbezahlt wurde, muss es dann trotzdem zu einer
"Meistgebotsverteilungstagsatzung" kommen, oder fällt die in diesen
Fall aus?
Für Infos wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen lieben Dank im Voraus.
Eine Frage zum Thema Zwangsversteigerung.
Eine Liegenschaft wird zwangsversteigert zum Höchstgebotspreis von
€ 57.000. Es gibt nur einen einzigen eingetragenen Gläubiger, nämlich die Bank welche die Versteigerung veranlasst hat. Deren Forderung beträgt
€ 17.000. Dazu kommen natürlich noch einige Gerichtsgebühren, Kosten für den Sachverständigen und vielleicht noch Zinsen, und müssen bezahlen werden. Abzüglich der Grundforderung (den € 17.000) und aller Nebenkosten, bleibt dennoch eine restliche Geldsumme, also ein Überschuss übrig. Dazu auch die Frage.
1.) Wenn die Hauptforderung samt allen Nebenkosten beglichen ist,
muss dann der restliche Überschuss mit Sicherheit an dem alten,
also ehemaligen Hauseigentümer ausbezahlt werden?
Oder kann das Gericht noch irgendwelche andere Gründe finden, um
das überschüssige Restgeld einzubehalten oder anderwertig zu
verteilen?
2.) Dadurch das es nur einen einzigen Gläubiger gibt und der komplett
ausbezahlt wurde, muss es dann trotzdem zu einer
"Meistgebotsverteilungstagsatzung" kommen, oder fällt die in diesen
Fall aus?
Für Infos wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen lieben Dank im Voraus.