Täuschung der Justiz
Verfasst: 09.02.2014, 10:34
Wenn eine Partei in einem Verfahren dem Gericht vorgibt, einen
Zeugennamen vollständig nicht zu kennen, und damit den Zeugen nicht vorladen zu können (obwohl die Partei den Namen nachweislich kennt),
ist dieser Sachverhalt (als Täuschung der Justiz) strafbar? Nach
welchem Paragraph?
Zeugennamen vollständig nicht zu kennen, und damit den Zeugen nicht vorladen zu können (obwohl die Partei den Namen nachweislich kennt),
ist dieser Sachverhalt (als Täuschung der Justiz) strafbar? Nach
welchem Paragraph?