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mabe
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von mabe » 09.02.2014, 10:34
Wenn eine Partei in einem Verfahren dem Gericht vorgibt, einen
Zeugennamen vollständig nicht zu kennen, und damit den Zeugen nicht vorladen zu können (obwohl die Partei den Namen nachweislich kennt),
ist dieser Sachverhalt (als Täuschung der Justiz) strafbar? Nach
welchem Paragraph?
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lexlegis
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von lexlegis » 09.02.2014, 13:03
Ist die „Partei“ die angeben möchte oder angegeben hat den Namen des Zeugen nicht zu kennen in dieser Sache selbst Zeuge oder Angeklagter?
Um welche Art von Prozess handelt es sich?
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mabe
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von mabe » 09.02.2014, 21:49
Die Partei tritt in der Sache als Klägerin auf.
Es geht um ein Zivilverfahren.
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