Pflichtanteil bei Erbe
Verfasst: 07.02.2014, 12:35
Hallo!
Folgendes Beispiel:
Der unverheiratete Erblasser E hat zwei erwachsene Kinder: K1 und K2. Zu K1 hat er ein gutes Verhältnis, weshalb er diesem so viel wie möglich hinterlassen möchte. Zu K2 hat er kein gutes Verhältnis (seit zehn Jahren kein Kontakt mehr wegen Streit, und auch eine etwaige Pflege wird K2 keinesfalls übernehmen), weshalb er diesem so wenig wie möglich hinterlassen möchte. Auf wie viel kann E den Pflichtanteil für K2 reduzieren?
Kann ein fehlender Kontakt zu K2 nach dessen 20. Lebensjahr eine Senkung des Pflichtanteils rechtfertigen? Kann die verweigerte Pflege eine Senkung des Pflichtanteils rechtfertigen?
Wie viel müsste K2 bei einer Erbmasse von 100.000 Euro in diesem Fall bekommen?
Vielen Dank im Voraus
Tom
Folgendes Beispiel:
Der unverheiratete Erblasser E hat zwei erwachsene Kinder: K1 und K2. Zu K1 hat er ein gutes Verhältnis, weshalb er diesem so viel wie möglich hinterlassen möchte. Zu K2 hat er kein gutes Verhältnis (seit zehn Jahren kein Kontakt mehr wegen Streit, und auch eine etwaige Pflege wird K2 keinesfalls übernehmen), weshalb er diesem so wenig wie möglich hinterlassen möchte. Auf wie viel kann E den Pflichtanteil für K2 reduzieren?
Kann ein fehlender Kontakt zu K2 nach dessen 20. Lebensjahr eine Senkung des Pflichtanteils rechtfertigen? Kann die verweigerte Pflege eine Senkung des Pflichtanteils rechtfertigen?
Wie viel müsste K2 bei einer Erbmasse von 100.000 Euro in diesem Fall bekommen?
Vielen Dank im Voraus
Tom