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Interessenkonflikt bei einem Anwalt

Verfasst: 29.01.2014, 19:28
von mabe
Wie, durch welche Vorschriften ist der Begriff "Interessenkonflikt bzw. kein Interessenkonflikt" bei einem Anwalt definiert?

Falls ein Interessenkonflikt nachträglich nachgewiesen wird, welche Paragraphen in welchem Gesetz (nehme an, StGB) sind für solche Feststellungen dann schlagend?

Verfasst: 29.01.2014, 19:59
von Hubert Neubauer

Verfasst: 30.01.2014, 10:32
von mabe
Hallo Herr Neubauer,

vielen Dank für die Links.

Beim Öffnen des zweiten Links wird bei mir allerdings nur der Anfang des gesamten Dokumentes angezeigt - ich nehme an, Sie haben im Link die direkte Stelle referenziert.

Können Sie mir die Seitennummer angeben? Danke. im Voraus.

Verfasst: 30.01.2014, 13:10
von Hubert Neubauer
Der zweite Link führt bei mir zu einem Download wo die gesamte Richtlinie angezeigt wird.