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Auftrag vorsätzlich sabotiert

Verfasst: 29.01.2014, 10:20
von mabe
Wenn ich jemanden beauftragt habe, für mich einen bestimmten Auftrag bzw. eine Tätigkeit zu erledigen, und diese Person dann die betreffende Tätigkeit vorsätzlich (und belegbar, aus eigenen Interessen) zu meinem Nachteil erledigt, hat dies eine strafrechtliche Relevanz?

Wenn ja, mit welchen Paragraphen ist dies geregelt?

Verfasst: 29.01.2014, 11:49
von Manannan
Ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes könnte hier uU Untreue gem § 153 StGB vorliegen. Dies wäre dann gegeben, wenn es sich um eine durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis (Vertrag, Vollmacht) handelte über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, und diese Befugnis wissentlich mißbraucht und Ihnen dadurch ein Vermögensnachteil zufügt wurde.