Fotografieren ein erLeiche beim Begräbniss

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JUSLINE
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Fotografieren ein erLeiche beim Begräbniss

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2005, 11:33

Gibt es ein Gesetz das es verbietet,

die leiche im Ofenen Sarg zu Fotografieren?

Oder Handelt es sich dabei um Hausordnugen?



Wenn es so ein Gesetz gibt, im welchen Verlautbarungsblatt kann ich diesen passus erlesen.



Bzw. welches Recht wird hier verletzt? (Persönlichkeits recht des verstorbenen??)



Is diese recht auch anwendbar wenn es sich umn eine Auftragsarbeit für die Familie handelt.



Danke im Voraus

Alexander




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JUSLINE
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RE: Fotografieren ein erLeiche beim Begräbniss

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2005, 17:27

Das Fotografieren selbst ist nicht verboten.

Jedoch gewährt § 78 Urheberrechtsgesetz nahen Angehörigen ein Schutzrecht gegen die Veröffentlichung von Bildnissen ihrer verstorbenen Angehörigen.



§ 78. (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich

ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben,

eines nahen Angehörigen verletzt würden.

(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.



mfg andi




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