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ersatzfreiheitsstrafe

Verfasst: 02.02.2002, 15:28
von JUSLINE
guten tag

mit welchen haftbedingungen hat man bei einer ersatzfreiheitsstrafe zu rechnen ?

es wurde bereits eine zwangsweisse vorführung gegen mich erwirkt.

welche möglichkeiten habe ich um diese zu vermeiden,ich kann die strafe im moment nicht bar bezahlen.dies wäre erst in einer woche möglich.



mfg gerhard


RE: ersatzfreiheitsstrafe

Verfasst: 02.02.2002, 21:46
von JUSLINE
> guten tag

> mit welchen haftbedingungen hat man bei einer ersatzfreiheitsstrafe zu rechnen ?



Einen Einblick in den dortigen Alltag gibt die Anhalteordnung die im Bundesrecht des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Rechtsinformationssystems RIS abrufbar ist.



> es wurde bereits eine zwangsweisse vorführung gegen mich erwirkt.

> welche möglichkeiten habe ich um diese zu vermeiden,ich kann die strafe im moment nicht bar bezahlen.dies wäre erst in einer woche möglich.



Nach dem Verwaltungsstrafgesetz sind Anträge auf Aufschub in einer Situation wie der Ihren grundsätzlich möglich, da Sie ja in einer Woche bezahlen können (wovon Sie die Behörde aber überzeugen müßten). Jedenfalls können Sie den Vollzug bis zum letzten Moment - bzw. sogar nach Beginn des Vollzugs die weitere Vollstreckung - abwenden, wenn Sie die Geldstrafe bezahlen