Ich besitze ein Grundstück von 2000 Qm. Die eine Hälfte ist als Bauland gewidmet wo mein Haus draufsteht, die andere Hälfte ist als Wald gewidmet, diese Fläche ist auch Bestockt.
Ich möchte jetzt mein Grundstück komplett einzäunen da ich zwei Hunde besitze. Weiters habe ich mehrere Bäume gefällt und wieder mit neuen Bäumen aufgeforstet.Auch sehe ich gerne die Leute nicht die hie und da mal gerne mal im Garten stehen weil sie es lustig finden.
Nun habe ich einen Passus gefunden im Forstgesetz (§ 34 ForstG Abs. 3 Lit.c)
der eine dauerhafte Sperrung einer Waldfläche zulässt.
Kann die zuständige Forstbehörde einen solchen Antrag für diese kleine Fläche ablehnen?
Einzäunen eines Waldgrundstückes
Danke für die Info!
Ich habe jetzt mal mit der Forstinspektion telefoniert und einen Termin mit dem Sachbearbeiter vor Ort vereinbart. Ich werde mich auf Jeden Fall auf den §34 Abs.3 Lit.c Forstg. berufen da es triftige Gründe gibt warum ich eigendlich im Prinzip eigendlich Sperren muss, alleine schon um nicht mit dem Tiroler LAndespolizeigesetz in Konflikt zu kommen. Weiters ist es ja auch eine Haftungsfrage wenn Personen mein Grundstück oder sogar meinen betreten und denen Passiert etwas.
Eines Vorweg,den Grund Sperrung wegen zu kleinen Grundstück da es für die Erholung des Waldbesuchers zu klein ist wurde vom VWGH nicht anerkannt.
Ich habe jetzt mal mit der Forstinspektion telefoniert und einen Termin mit dem Sachbearbeiter vor Ort vereinbart. Ich werde mich auf Jeden Fall auf den §34 Abs.3 Lit.c Forstg. berufen da es triftige Gründe gibt warum ich eigendlich im Prinzip eigendlich Sperren muss, alleine schon um nicht mit dem Tiroler LAndespolizeigesetz in Konflikt zu kommen. Weiters ist es ja auch eine Haftungsfrage wenn Personen mein Grundstück oder sogar meinen betreten und denen Passiert etwas.
Eines Vorweg,den Grund Sperrung wegen zu kleinen Grundstück da es für die Erholung des Waldbesuchers zu klein ist wurde vom VWGH nicht anerkannt.
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