Auszahlung des Pflichtteils - in welcher Form?

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Carola Schneider
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Auszahlung des Pflichtteils - in welcher Form?

Beitrag von Carola Schneider » 26.01.2014, 18:15

Nach dem Tod eines Erblassers fallen Liegenschaftsanteile an.
In welcher Form ist die Pflichtanteilsauszahlung für die Pflichtteilsberechtigten zu tätigen?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 26.01.2014, 19:30

Bei Liegenschaften nach dem Verkehrswert im Verhältnis der Anteile.

Carola Schneider
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Beitrag von Carola Schneider » 27.01.2014, 11:40

Dürfen die Erben (neue Eigentümer) die Liegenschaften bzw. Teile davon zur Deckung der Pflichtanteilsauszahlung verkaufen? Danke

Manannan
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Beitrag von Manannan » 27.01.2014, 11:57

Wenn der Nachlass abgehandelt und die Erben eingeantwortet sind (Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes), dann können diese als neue Eigentümer über die Liegenschaftsanteile verfügen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.01.2014, 12:23

Der Pflichtteilsberechtigte hat nur einen Anspruch auf Geld. Natürlich kann das Erbe dann verwertet werden um die Ansprüche zu bedienen.

MG
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Beitrag von MG » 27.01.2014, 19:39

Die Verwertung (Verkauf) kann auch schon vor Einantwortung erfolgen. Verkäufer ist dann die Verlassenschaft, vertreten durch die erbserklärten Erben. Zur Gültigkeit des Vertrages muss aber auch die Zustimmung des Verlassenschaftsgerichtes eingeholt werden.

mfG
RA Michael Gruner

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